Lehrerausbildungsgesetz (LABG): Unterschied zwischen den Versionen

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* Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!
* Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das [[Referendariat|Referendariat (Vorbereitungsdienst)]]!
* Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Artikel verwenden wir in unserem LehramtsWiki die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.
* Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Artikel verwenden wir in unserem LehramtsWiki die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.


==Siehe auch==
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG Staatsexamen (auslaufend)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGAlt.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf</BLANK>
* <BLANK Text="LABG 2009 (BA/MA; Studienbeginn WiSe 2011/2012)">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf</BLANK>
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[[Kategorie:Schulen/Lehrer]]
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Version vom 23. Januar 2017, 15:38 Uhr

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) regelt die Ausbildung in Studium und Vorbereitungsdienst mit dem Ziel, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig ausüben zu können.

Es gibt insgesamt drei Versionen, eine für die auslaufenden Studiengänge mit dem Studienziel Staatsexamen sowie zwei für die neuen Studiengänge mit dem Studienziel BA/MA aus den Jahren 2009 und 2016.

Wichtige Hinweise:

  • Für Studierende in Staatsxamens­studiengängen sind beide Dokumente relevant, da einige Regelungen der Neufassung auch für sie gültig sind. Dies betrifft vor allem die Regelungen in Bezug auf das Referendariat (Vorbereitungsdienst)!
  • Zur besseren Unterscheidbarkeit und Auffindbarkeit der Artikel verwenden wir in unserem LehramtsWiki die Begriffe LABG 2009 und LABG 2016. Juristisch gibt es nur das LABG 2009 und das LABG 2009 in der geänderten Fassung von 2016.

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-18