Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(Aktualisierung) |
K (Gültigkeit) |
||
Zeile 37: | Zeile 37: | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2018-02-16}} | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie:Definitionen]] | [[Kategorie:Definitionen]] | ||
[[Kategorie:Gremien/Organe]] | [[Kategorie:Gremien/Organe]] |
Version vom 24. Januar 2017, 10:20 Uhr
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Rektorats sowie die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan und zum Wirtschaftsplan. Weitere Funktionen des Hochschulrats sind außerdem:
- strategische Funktion für die künftige Entwicklung der Hochschule,
- Aufsicht über das durch die Hochschulleitung erledigte Geschäftsfeld sowie
- Aufnahme von Impulsen aus Wirtschaft und Gesellschaft und Vermittlung von Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-02-16