Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Semester­wochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeit­auf­wand für eine Lehr­veranstaltung anzugeben oder das Lehr­deputat zu messen.}}
Eine Semester­wochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeit­auf­wand für eine Lehr­veranstaltung anzugeben oder das Lehr­deputat zu messen.}}
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines [[Semester]]s wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faust­regel '''1 SWS = 45 Minuten'''.  
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines [[Semester]]s wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird.  
 
Grundlegend gilt also die Faust­regel 1 SWS = 45 Minuten.  


Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungs­zeit für die jeweiligen Lehr­veranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im [[Modulhandbuch|Modul­handbuch]] angegeben.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungs­zeit für die jeweiligen Lehr­veranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im [[Modulhandbuch|Modul­handbuch]] angegeben.

Version vom 9. März 2017, 12:31 Uhr

Eine Semester­wochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeit­auf­wand für eine Lehr­veranstaltung anzugeben oder das Lehr­deputat zu messen.

Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird.

Grundlegend gilt also die Faust­regel 1 SWS = 45 Minuten.

Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungs­zeit für die jeweiligen Lehr­veranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modul­handbuch angegeben.

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-07-24