Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt. | Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen [[Schulformen]] unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt. |
Version vom 10. Juli 2017, 14:50 Uhr
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
Aufgaben
Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem
- Vertretung der Schule nach außen
- Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
- Einberufung und Leitung von Konferenzen
- Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung
Von der Schulleitung wird hohe Stabilität erwartet, weil sie in einem komplexen Spannungsfeld aus Ministerium, Schulträger, Schüler- und Elternschaft sowie Lehrerkollegium und Öffentlichkeit agieren muss.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-09-14