Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Juli 2017, 10:34 Uhr
Einstellungstermin
Nordrhein-Westfalen bietet auch in diesem Jahr einen zweiten allgemeinen Einstellungstermin in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst an. Der zusätzliche Einstellungstermin 2017 wird der 01. November 2017 sein. Bewerbungsschluss war der 2. Juni dieses Jahres.
Infoveranstaltung
Am 7.6. fand eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst im Glaspavillon am Campus Essen statt.
Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf unserer Seite: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-07