Kommission für Entwicklung und Finanzen (KEF): Unterschied zwischen den Versionen
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*mittel- und langfristige Hochschul- und Personal­entwick­lungs­planung | *mittel- und langfristige Hochschul- und Personal­entwick­lungs­planung | ||
*Beratung und Begleitung der Planungsgrundsätze im Sinne des § 16 Abs. 1a HG, des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen | *Beratung und Begleitung der Planungsgrundsätze im Sinne des § 16 Abs. 1a HG, des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen | ||
* | *Hochschul­verträge der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 3 HG | ||
*Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschafts­organisationen und außer­universitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind | *Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschafts­organisationen und außer­universitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind | ||
*Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel | *Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel | ||
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Version vom 25. Juli 2017, 13:00 Uhr
Zu den Aufgabenbereichen der Komisssion gehören:
- Fragen der Struktur, Gliederung und Organisation der Universität
- mittel- und langfristige Hochschul- und Personalentwicklungsplanung
- Beratung und Begleitung der Planungsgrundsätze im Sinne des § 16 Abs. 1a HG, des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen
- Hochschulverträge der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 3 HG
- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind
- Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel
- finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der Universität
- Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung
- Beratung des Jahresabschlusses der Universität und Vorbereitung des Beschlusses des Hochschulrats über die Entlastung des Rektorats.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-010-26