Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Gültigkeit) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]] | [[Kategorie: Schulen/Lehrer]] | ||
{{Gültigkeit|Datum= | {{Gültigkeit|Datum=2018-04-29}} |
Version vom 7. November 2017, 08:56 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO) für LABG 2016 und LABG 2009 , z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-29