FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen

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https://zlb.uni-due.de/praxissemester_leitfaden
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Frage 8:Was bedeutet die Abkürzung [[ZfsL]]?|Text=
Frage 8:Was bedeutet die Abkürzung [[ZfsL]]?|Text=
Die Abkürzung bedeutet [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]]. Hier  absolvieren angehende Lehrkräfte  ihren [[Vorbereitungsdienst]] und auch der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]]s wird von den Zentren mitgestaltet.   
Die Abkürzung bedeutet [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]]. Hier  absolvieren angehende Lehrkräfte  ihren [[Vorbereitungsdienst]] und auch der schulpraktische Teil des [[Praxissemester]]s wird von den Zentren mitgestaltet.   
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Frage 9:Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis  und wofür brauche ich es?|Text=
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester]]s erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule. Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, bei der zuständigen Meldebehörde (z.B. Bundesamt für Justiz),  ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das zuständige ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt.
„Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine Eintragung, die eine Beeinträchtigung der Rechte von Schülerinnen und Schülern befürchten lässt, kann der Einsatz an Schulen untersagt werden, soweit dies unter Berücksichtigung des Ausbildungsinteresses der oder des Studierenden, zum Schutz von Schülerinnen und Schülern notwendig ist“ (vgl. Praxissemesterordnung )
Link:{{Zitat|Quelle=https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf}}
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Frage 10:Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text=
Liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule dem zuständigen [[ZfsL]] nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des PS, nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des PS als nicht bestanden.
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Frage 11:Wie oft kann der schulpraktische Teil des Praxissemesters wiederholt?|Text=
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Bei zweimaligen Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen.
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Frage 12:Wie bin ich während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]] versichert?|Text=
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des [[Praxissemester]]s gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII.
Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester]]s verursachen, haften diese selber.
Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Link:{{Zitat|Quelle=https://zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/Merkblatt_zum_schulpraktischen_Teil_des_PS_2.pdf#page=2}}
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Version vom 13. November 2017, 13:57 Uhr