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Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungs­verfahren mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}} | Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungs­verfahren mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}} | ||
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Version vom 7. Dezember 2017, 12:13 Uhr
Einstellungstermin
Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst mit Beginn am 1. Mai 2018 ist am 15. November 2017 abgelaufen. Sofern es in 2018 einen zweiten Einstellungstermin (01.11.2018) gibt, wird das Bewerbungsverfahren voraussichtlich im Frühjahr 2018 starten.
Infoveranstaltung
Das ZLB organisiert regelmäßig eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Die Einladungen zur Veranstaltung werden im Vorfeld via E-Mail an die Zielgruppe verschickt. Diese findet allerdings nur jährlich im Mai/juni statt.
Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf unserer Seite: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und -anwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-02-07