Bachelor-Master: Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG 2016|Lehrerausbildungs​gesetz 2016]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist. | Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut [[LABG 2016|Lehrerausbildungs​gesetz 2016]] in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.<ref>§11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf [zuletzt besucht am 08.02.2018]</ref> | ||
Die [[Fächer]] [[Englisch]] und [[Türkisch]] setzen diese Vorgabe gemäß [[LABG]] um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der [[Termine|vorlesungsfreien Zeit]] absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, [[Sprachkurse]], Studienreisen etc. Die [[Fächer]] [[Französisch]] und [[Spanisch]] gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines [[Modul]]s im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor. | Die [[Fächer]] [[Englisch]] und [[Türkisch]] setzen diese Vorgabe gemäß [[LABG]] um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der [[Termine|vorlesungsfreien Zeit]] absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, [[Sprachkurse]], Studienreisen etc. Die [[Fächer]] [[Französisch]] und [[Spanisch]] gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines [[Modul]]s im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor. | ||
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Version vom 8. Februar 2018, 11:14 Uhr
Allgemeine Informationen
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz 2016 in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Dabei ist es zwingend notwendig, dass die studierte Sprache in dem Land die Landessprache ist.[1]
Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um; der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Sprachkurse, Studienreisen etc. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester, vor.
Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc.
Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente für die modernen fremdsprachlichen Fächer findest du unter den folgenden Links:
Auslandsaufenthalt im Fach Englisch
Allgemeine Informationen
Der Auslandsaufenthalt im Fach Englisch hat eine Dauer von mindestens drei Monaten und wird während des Bachelorstudiums absolviert. Der Aufenthalt findet im Rahmen des Moduls X statt und ist, je nach Schulform, für das 5. bzw. 6. Semester vorgesehen. Das Modul X („Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“) beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch der Vorbereitungsveranstaltung „Going Abroad 101: Intercultural Theory and Practice“, die 2 SWS sowie 2 CP umfasst. Abgeschlossen wird das Modul durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.
Studierende der Schulformen HRGe, GyGe und BK, die neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache studieren, müssen den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul Y belegt.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Englisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat die Anglistik einen Moodle-Infokurs für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Der Moodlekurs enthält z.B. ein allgemeines Infodokument sowie verschiedene FAQ .
Sprachzeugnis
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich Sprachpraxis .
Transcript of Records
Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein Transcript of Records benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das ERASMUS-Programm unterschreibt Herr Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.
Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:
Härtefallantrag und Beurlaubung
Solltest du keine Möglichkeit haben, innerhalb des Modul X einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses .
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du hier . Für eine Beurlaubung muss das Bestehen eines wichtigen Grundes nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Michaela Meyer. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).
Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
Allgemeine Informationen
Im Fach Französisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an französischen/belgischen Universitäten organisiert und betreut. Aktuell können ca. 50 Plätze in Frankeich/Belgien vergeben werden (Bewerbungsverfahren jeweils im Dezember/Januar für das folgende Wintersemester/Studienjahr). Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungsanforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Französisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite und in diesem Dokument zusammengefasst.
Arbeit als Assistant Teacher
Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als Assistant Teacher (6‐9 Monate) über den Pädagogischen Austauschdienst an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungsangebot wird vorgehalten.
Bescheinigung Auslandsmodul
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
Wenn ein Auslandssemester in einem französichsprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Oral I (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.
Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch
Allgemeine Informationen
Im Fach Spanisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an spanischen Universitäten organisiert und betreut. Aktuell können ca. 68 Plätze in Spanien vergeben werden (Bewerbungsverfahren jeweils im Dezember/Januar für das folgende Wintersemester/Studienjahr). Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur spanischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungsanforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen. Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Spanisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite und in diesem Dokument zusammengefasst.
Arbeit als Assistant Teacher
Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, als Assistant Teacher (6‐9 Monate) über den Pädagogischen Austauschdienst an einem spanischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungsangebot wird vorgehalten.
Bescheinigung Auslandsmodul
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Spanien nutze bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
Wenn ein Auslandssemester in einem spanischsprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Comprensión y expresión oral (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bitte bei Frau Susanne Moerters.
Auslandsaufenthalt im Fach Türkisch
Allgemeine Informationen
Im Fach Türkisch findet während des Bachelorstudiums ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten statt, der in das Modul „Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“ eingebettet ist. Das Modul beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch einer landes- und kulturwissenschaftlichen Lehrveranstaltung, die 2 SWS sowie 2 CP umfasst. Abgeschlossen wird das Modul durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Wird dieser Aufenthalt nicht im Fach Türkisch gemacht, müssen die Studierenden stattdessen das Modul „Interkulturalität erfahren und reflektieren“ besuchen. Dies gilt ebenso für Studierende, die aus zwingenden Gründen (sog. Härtefälle) nicht in der Lage sind, ins Ausland zu gehen.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Türkisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Außerdem hat das Institut für Turkistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul hier zusammengefasst.
Formulare
Das Fach Turkistik hat für die Organisation des Auslandsaufenthalts mehrere Formulare erstellt, die von den Studierenden auszufüllen sind. Hierzu gehören:
Die Dokumente sind in der folgenden Reihenfolge auszufüllen:
- In das Formular Auslandserfahrung trägst du das Thema deines Projektes im Ausland ein. Außerdem gibst du an, worüber du deinen Projektbericht (Modulprüfung) verfassen möchtest. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck bei der Modulbeauftragten Frau Berin Uyar eingereicht.
- Mit dem Formular Anmeldung meldest du dich für den Auslandsaufenthalt an. Zum Formular gehört auch ein Foto von dir, das entweder elektronisch oder in Papierform beigefügt werden kann. Das Formular wird am PC ausgefüllt und als Ausdruck (mit Unterschrift) bei der Modulbeauftragten Berin Uyar eingereicht.
- In das Formular Bestätigung des Auslandsaufenthalts trägst du Angaben zu deiner Person und zur Institution bzw. zum Gastgebeber ein, wo du während deines Auslandsaufenthaltes tätig bist. Sowohl du als auch die Ansprechperson in der Institution müssen das Formular unterschreiben. Das Formular wird am PC ausgefüllt und ausgedruckt mit ins Ausland genommen. Nach dem Aufenthalt reichst du das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei Frau Berin Uyar ein.
FAQ
Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ herausgegeben.
Informationen zu Stipendien und Finanzierung
Informationen über verschiedene Stipendien oder die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes findest du unter den folgenden Links:
- Auslandsstipendien der Fakultät für Geisteswissenschaften
- ERASMUS+ Programm
- PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien
- Finanzierungsmöglichkeiten
Verwandte Seiten
- Akademisches Auslandsamt
- Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten
- Beurlaubung
- ERASMUS
- Förderprogramme und Stiftungen
- Lehrer im Ausland
Siehe auch
- Webseite des Akademischen Auslandsamtes
- Sektion Internationale Beziehungen der Geisteswissenschaften
Quellen
- ↑ §11 (10); Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) Vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2016; https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/LABGNeu.pdf [zuletzt besucht am 08.02.2018]
Dieser Artikel ist gültig bis 2017-05-29