Verschwiegenheitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juni 2018, 15:50 Uhr
Eine Praktikantin oder ein Praktikant ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines Praktikums an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.
Ein entsprechendes Formular findest du im Downloadbereich des ZLBs .
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Dieser Artikel ist gültig bis 2018-10-07