Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten [[Fächer]]n oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. [[Kunst]]) sein. Wenn du ein [[Erweiterungsfach]] studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen. | |||
* Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. | * Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. | ||
* Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramts­anwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern. Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. | * Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramts­anwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern. Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. | ||
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* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | * Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. | ||
*Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. | *Über die Ausbildung hinaus­gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. |
Version vom 27. August 2018, 12:05 Uhr
Vorbereitungsdienst nun auch in Teilzeit möglich
Das Schulministerium NRW hat für den Vorbereitungsdienst ab November 2018 bekannt gegeben, dass die Ableistung nun auch in Teilzeit möglich ist, um angehenden Lehrerinnen und Lehrern den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und Familie und Beruf vereinbar zu machen. Weitere Informationen dazu findest du hier .
Infoveranstaltung
Das ZLB organisiert einmal im Jahr eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Diese hat am 26. April im Glaspavillon (R12 S00 H12) am Essener Campus stattgefunden. Weitere Informationen könnt ihr diesem pdf entnehmen. Die nächste Informationsveranstaltung findet 2019 statt.
Grundlegendes
- Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
- Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
- Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
- Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
- Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).
Bewerbung
Alle Informationen zur Bewerbung findest du auf unserer Seite: Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
Hotline
Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905
Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.
Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
- Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
- Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern. Die Seminarausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
- In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
- Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
- Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
– Quelle: OVP 2011
– Quelle: Schulministerium NRW
Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst
Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zum reformierten Vorbereitungsdienst
Siehe auch
- http://www.schulministerium.nrw.de
- http://www.bildungsserver.de/
- http://www.referendar.de
- http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat
Verwandte Seiten
- Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
- Einstellung in den öffentlichen Schuldienst
- Umstellung auf Bachelor / Master
- Dritte Phase
- Bezirksregierungen
- Referendariat
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-04-26