Numerus Clausus: Unterschied zwischen den Versionen

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Stefan Muench (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 15. April 2008, 16:32 Uhr

Der "Numerus Clausus" (abgekürzt NC) wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.

Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden  entnehmen.

Einschreibung und Zulassung

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