Numerus Clausus: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. April 2008, 16:32 Uhr
Der "Numerus Clausus" (abgekürzt NC) wird an Hochschulen in der Regel synonym zum Begriff der Zulassungsbeschränkung verwendet. Die eigentliche Wortbedeutung der "geschlossenen Anzahl" wird damit ausgedehnt und verwendet für die Beschränkung von Studienplätzen und die Zulassungsverfahren, die damit verbunden sind. Oft missverstanden als "Abiturnotendurchschnitt" ist diese Konnotation dennoch nicht aus dem Zusammenhang losgelöst.
Wie die Zusammenhänge sich im Einzelnen gestalten, können Sie im Detail diesem Leitfaden entnehmen.
Einschreibung und Zulassung
Hier finden Sie weitere Informationen
- zum NC vom Studierendensekretariat
,
- über die Ergebnisse der letzten Semester
- zur Einschreibung
- zu möglichen Fächerkombinationen
- und Zulassungsbeschränkungen
in den Lehramtsstudiengängen der nächsten Semester
- zum NC vom Studierendensekretariat