Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2018, 13:06 Uhr
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachschlagen.[1]
Regelungen für Schwangere und Eltern
- Studierende, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, alleinerziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahmenachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
- Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prüfung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen.
- Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
- Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
- Nähere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .[1]
Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen
- Studierende, die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern) übernehmen, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesenheitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppenarbeiten, laborpraktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
- Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflegeaufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegeaufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Haus- und Abschlussarbeiten, einer Änderung der Reihenverfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Handhabe der Prüfungsanmeldefristen führen.
- Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
- Nähere Informationen findest du unter diesem Link .
Links zu verschiedenen Fächern
- In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
- Mathematik
Beschwerden
Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.
Familiengerechte Hochschule
Die UDE hat sich in ihrem Hochschulentwicklungsplan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familienfreundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
Verwandte Seiten
Siehe auch
Referenzen
- ↑ 1,0 1,1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762 [zuletzt besucht am 9.1.18]
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-10-30