Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung: Unterschied zwischen den Versionen
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Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen. So kannst du z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefall­regelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der [[Eignungsprüfung#Sport|Eignungsprüfung]] im Fach Sport. Während deines Studiums kannst du dich an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater]] und die Beratungsstelle zur Inklusion wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen<ref>https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml [Zuletzt besucht am 31.10.2018]</ref>. | Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen. So kannst du z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefall­regelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der [[Eignungsprüfung#Sport|Eignungsprüfung]] im Fach Sport. Während deines Studiums kannst du dich an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater]] und die Beratungsstelle zur Inklusion wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen<ref>https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml [Zuletzt besucht am 31.10.2018]</ref>. Auch das [[Studierendenwerk]] berät zum <blank text="Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung">https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-behinderung/</blank>. | ||
Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu <blank text="Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen">https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml</blank> vor, während und nach deinem Studium: | Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu <blank text="Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen">https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml</blank> vor, während und nach deinem Studium: |
Version vom 31. Oktober 2018, 14:52 Uhr
Die Beauftragte ist für die Information und Beratung behinderter und chronisch erkrankter junger Menschen zuständig und bietet dabei wichtige Hilfen bei der Überwindung von Barrieren auf dem Weg zum und durch das Studium. Allgemein ist die Beratung auch offen für alle Personen, die zu behinderungs- und krankheitsspezifischen Fragestellungen im Bereich Studium Unterstützung benötigen.
Themen der Beratung sind zum Beispiel:
- Härtefallanträge (Stiftung für Hochschulzulassung und Hochschule)
- Modifikation von Studien- und Prüfungsbedingungen
- Studienverlaufsplanung
- Realisierung von Nachteilsausgleichen
Persönliche Beratungszeiten
Persönliche Beratungstermine können über (abz.handicap@uni-due.de) vereinbart werden.
Offene Sprechstunde
- Campus Essen:
- Di von 10:00-12:00 Uhr
- Universitätsstr. 2, 45141 Essen
- T02 S00 L22
- Campus Duisburg:
- Mo von 14:00-16:00 Uhr
- Geibelstraße 41, 47057 Duisburg
- Raum SG 091
Anliegen oder Fragen können auch über das Kontaktformular angegeben werden.
Materialien der Beratungsstelle
Auf dieser Seite findest du Informationsmaterialien der Beratungsstelle, wie z.B den Beratungsflyer und andere Merkblätter.
Nachteilsausgleiche und Härtefallregelungen
Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteilsausgleiche beantragen. So kannst du z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studienplatz deine Zulassungschancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnittsnote oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefallregelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteilsausgleiche bei der Eignungsprüfung im Fach Sport. Während deines Studiums kannst du dich an deine Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberater und die Beratungsstelle zur Inklusion wenden, um dich zu individuellen Nachteilsausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen[1]. Auch das Studierendenwerk berät zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung .
Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen vor, während und nach deinem Studium:
- Nachteilausgleich bei der Studienplatzbewerbung
- Härtefallregelungen
- Nachteilsausgleich bei der Eignungsprüfung - Sport
- Individuell und angemessener Nachteilsausgleich - Studien- und Prüfungsmodifikation in besonderen Situationen
Im Artikel Studierende wissen zu wenig über Nachteilsausgleiche vom 29. Oktober 2018 geben die Schwerbehindertenvertretungen der GEW NRW Tipps fürs Lehramtsstudium für Menschen mit Behinderung.
Siehe auch
- Diversity Portal
- Behindertenparkplätze
- Härtefallregelungen für Studienbewerber
- Barrierefreie Arbeitsplätze
- Angebote der Universitätsbibliothek
- Allgemeines zur Barrierefreiheit
- Beratung des Studierendenwerks: Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Verwandte Seiten
- Interessengemeinschaft Behinderte und chronisch kranke Studierende der UDE
- Studierende in besonderen Situationen
- Studierendenwerk
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/inklusionsportal/nachteilsausgleich.shtml [Zuletzt besucht am 31.10.2018]
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-11-30