Bachelor-Master: BA/MA: Unterschied zwischen den Versionen

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===Vorbereitungsdienst===
===Vorbereitungsdienst===
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]], wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden (s. u.). Ob ein Zulassungs&shy;verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs&shy;schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs&shy;verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>.
Die Noten des [[Bachelor]]&shy;abschlusses und des [[Master|Master of Education]] erhalten Gewichtung für die Zulassung zum [[Vorbereitungsdienst]] nur dann, wenn das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber&shy;überhangs einem Zulassungs&shy;verfahren unterworfen werden (s. u.). Das bedeutet, die Noten sind nur dann relevant, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber. Ob ein Zulassungs&shy;verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs&shy;schluss durch das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf [[SEVON]] veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs&shy;verfahren betroffen sind, schriftlich informiert<ref>[SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>.


Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber&shy;innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>:  
Falls es einen Bewerber&shy;überhang für den [[Vorbereitungsdienst]] gibt, es also mehr Studierende mit [[Master]]abschluss als Ausbildungs&shy;plätze an [[Schule]]n gibt, findet ein Zulassungs&shy;verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt<ref>[Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber&shy;innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]</ref>:  
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Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber&shy;überhang demnach sowohl [[Bachelor]]-, als auch [[Master]]note von Bedeutung.
Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote relevant; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus den Leistungen des VD<ref>[§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [zuletzt besucht am 10.01.2019]</ref>.


===Einstellung in den öffentlichen Schul&shy;dienst===
===Einstellung in den öffentlichen Schul&shy;dienst===
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden Ordnungs- und Rang&shy;gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen:
Bei deiner Bewerbung um eine Planstelle nach dem Vorbereitungsdienst werden für die Ordnungsgruppe die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung<ref>[§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [zuletzt besucht am 10.01.2019]</ref>) und deiner Staatsprüfung gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung  einzugehen.
 
Für die Bewerbung und [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst|Einstellung]] in den [[Schule]]n werden die Ordnungs- und Rang&shy;gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß <blank text="Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Erlasse/Grundlagenerlass_Lehrereinstellung.pdf</blank> folgendermaßen errechnen:
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|Text= „Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“
|Text= „Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“

Version vom 10. Januar 2019, 08:01 Uhr


Die Lehrer­ausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungsgesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hochschulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/​Mastersystem (BA/MA) studieren.

Die Regelstudienzeit des BA beträgt sechs Semester (drei Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, vier Semester (zwei Jahre). Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter insgesamt zehn Semester (fünf Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehrämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Bachelor­studiengänge mit Lehramtsoption findest du auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Master an der UDE

Gemeinsame Prüfungsordnungen und spezifische Fachprüfungsordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramtsoption finden sich auf der täglich aktualisierten Liste über Erlasse, Satzungen und Ordnungen für LABG 2009  und LABG 2016  des ZLB.

Noten

Übergang Master of Education

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen für den Master of Education wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studienplätze gibt.

Berechnung der Examensnote

Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Master­prüfung berechnet oder deine Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung zu Grunde gelegt[1]. Hast du mehrere Bachelor­prüfungen, Staats­prüfungen oder andere Hochschul­abschluss­prüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungs­dienst  der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen.

Die so berechnete Examens­note wird automatisiert an das Lehrer­einstellungsportal LEO übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt[2].

Vorbereitungsdienst

Die Noten des Bachelor­abschlusses und des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst nur dann, wenn das Ministerium für Schule und Bildung einzelne Lehrämter festlegt, die in Folge eines Bewerber­überhangs einem Zulassungs­verfahren unterworfen werden (s. u.). Das bedeutet, die Noten sind nur dann relevant, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber. Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, kann erst nach Bewerbungs­schluss durch das Ministerium für Schule und Bildung entschieden werden. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf SEVON veröffentlicht. Zudem werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert[3].

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungsdienst gibt, es also mehr Studierende mit Masterabschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgendermaßen verteilt[4]:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber­überhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote relevant; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus den Leistungen des VD[5].

Einstellung in den öffentlichen Schul­dienst

Bei deiner Bewerbung um eine Planstelle nach dem Vorbereitungsdienst werden für die Ordnungsgruppe die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung[6]) und deiner Staatsprüfung gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechung einzugehen.

Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden die Ordnungs- und Rang­gruppen nach Endnoten erstellt, die sich gemäß Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung  folgendermaßen errechnen:

„Es wird ein Durchschnittswert aus den Ergebnissen des lehramtsbezogenen Studiengangs und der Staatsprüfung gebildet. Bei dem Durchschnittswert wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Entsprechend dem Durchschnittswert werden die Bewerberinnen und Bewerber den Ordnungsgruppen zugeordnet:[…]“

– Quelle: Grundlagenerlass zur Lehrereinstellung, S.9 

Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung. Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du eine Liste mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lehrer­einstellungs­büros .

Quellen

  1. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [§43 OVP, zuletzt besucht am 22.10.2018]
  2. http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]
  3. [SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [zuletzt besucht am 22.10.2018]
  4. [Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: August 2018] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon_2018_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [zuletzt besucht am 22.10.2018]
  5. [§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [zuletzt besucht am 10.01.2019]
  6. [§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [zuletzt besucht am 10.01.2019]

Siehe auch

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