Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Gültigkeit)
(Gültigkeit)
Zeile 11: Zeile 11:
[[Kategorie:Praktikum]]
[[Kategorie:Praktikum]]


{{Gültigkeit|Datum=2018-06-18}}
{{Gültigkeit|Datum=2019-10-18}}

Version vom 28. Januar 2019, 11:02 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-18