Gymnasium (Schulform): Unterschied zwischen den Versionen
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Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.}} | Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium notwendig ist und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Abschluesse/index.html</ref>}} | ||
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Version vom 28. Januar 2019, 11:45 Uhr
Durch das 13. Schulrechtsänderungsgesetz wird das neunjährige Gymnasium ab dem 1. August 2019 zum Regelfall. Gleichzeitig hat die Schule aber die einmalige Option, das achtjährige Gymnasium zu behalten.
Das Gymnasium umfasst in einem durchgehenden Bildungsgang die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9 bzw. 10) mit Erporbungsstufe und Mittelstufe und die dreijährige gymnasiale Oberstufe mit Einführungsphase und zweijähriger Qualifikationsphase. Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 12 im achtjährigen Gymnasium).
Mit der Versetzung am Ende der 9. Klasse wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erreicht.
Der mittlere Schulabschluss wird nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben.
Alle Berechtigungen und Abschlüsse findest du auf der Seite des Schulministeriums
Siehe auch
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Quellen
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-06-15