Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(gültigkeit und überarbeitet)
Zeile 1: Zeile 1:
Weiterbildende [[MA]]-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.
Weiterbildende [[MA]]-Studien&shy;gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch&shy;schul&shy;ab&shy;schluss) qualifi&shy;zierte berufs&shy;praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die&shy;se Weiter&shy;bildungs&shy;angebote gebühren&shy;pflichtig.<ref> http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</ref>
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank Text="Siehe Beschluss der Kultus&shy;minister&shy;konferenz">http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/KMK/Vorgaben/KMK_Laendergemeinsame_Strukturvorgaben_aktuell.pdf</blank>}}
 
==Siehe auch==
<blank text="Master-Studium an der UDE">https://www.uni-due.de/master/</blank>


==Verwandte Seiten==
==Verwandte Seiten==
Zeile 7: Zeile 9:
*[[Weiterbildung]]
*[[Weiterbildung]]


==Quellen==
<references />


{{Gültigkeit|Datum=2019-02-11}}
{{Gültigkeit|Datum=2019-09-11}}


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Definitionen]]
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]

Version vom 27. Februar 2019, 14:53 Uhr

Weiterbildende MA-Studien­gänge setzen (nach einem qualifizierten Hoch­schul­ab­schluss) qualifi­zierte berufs­praktische Erfahrung von in der Regel mehr als einem Jahr voraus. Meist sind die­se Weiter­bildungs­angebote gebühren­pflichtig.[1]

Siehe auch

Master-Studium an der UDE 

Verwandte Seiten

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-09-11