Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(gültigkeit überprüft) |
(übernahme mobiltäsbeitrag) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
* <BLANK text="Für individuelle Beratungen ">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK> | * <BLANK text="Für individuelle Beratungen ">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml</BLANK> | ||
* <BLANK text="Bei Fragen zur Beitragsverwendung">http://www.uni-duisburg-essen.de/de/studienbeitraege/asp_umfrage.shtml</BLANK> | * <BLANK text="Bei Fragen zur Beitragsverwendung">http://www.uni-duisburg-essen.de/de/studienbeitraege/asp_umfrage.shtml</BLANK> | ||
==Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss)== | |||
Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag (203,88 Euro, Stand SoSe 2019) durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der <blank text="AStA Webseite">https://www.asta-due.de/beratung/haertefallausschuss-uebernahme-des-mobilitaetsbeitrags/</blank>. | |||
Version vom 22. Mai 2019, 15:22 Uhr
Zusammensetzung
- Mobilitätsbeitrag (NRW/VRR -Ticket): 203,88 € (davon 149,28 € für das VRR-Semesterticket und 54,60 € für das NRW-Ticket)[2]
- Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 95,00€
- Beitrag für den Allgemeinen Studierendenausschuss: 13,00€
Online Rückmeldung
- Informationen zur Online Rückmeldung können auf der Informationsseite des Studierendensektretariats zur Rückmeldung eingesehen werden.
Beitragsberatung
Ansprechpartner für die Beratung zum Thema Studienbeiträge/Semesterbeitrag sind:
Übernahme des Mobilitätsbeitrags (Härtefallausschuss)
Befindet ihr euch vorübergehend in einer finanziellen Notlage, so kann der Mobilitätsbeitrag (203,88 Euro, Stand SoSe 2019) durch einen Härtefallantrag zurückerstattet oder auch übernommen werden. Weitere Bedingungen zu Formalitäten, Voraussetzungen und Beratungszeiten findest du auf der AStA Webseite .
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ.
Siehe auch
Referenzen
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-01