Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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*Sollten vorbereitende und nachbereitende Lehrveranstaltungen des [[Praxissemester]]s außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der zu erwerbenden Leistungspunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem [[Praxissemester]] in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.  
*Sollten vorbereitende und nachbereitende Lehrveranstaltungen des [[Praxissemester]]s außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der zu erwerbenden Leistungspunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem [[Praxissemester]] in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.  
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Für ein Studium der [[Fächer]] [[Französisch]], [[Spanisch]], [[Englisch]] oder [[Türkisch]] als Erweiterungsfach ist ein [[Auslandsaufenthalt]] bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer [[Auslandsaufenthalt]] wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts­studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach nach [[LABG 2009]] eingeschrieben werden.
*Studierende, Absolventeninnen oder Absolventen eines Lehramts­studiums mit dem Ziel [[Staatsexamen]] (nach [[LPO 2003]] oder älteren [[Prüfungsordnungen]]) können nicht in ein Erweiterungsfach (nach [[LABG 2009]]/[[LABG 2016]]) eingeschrieben werden.
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
*Auf Antrag kann eine Ausbildung im [[Vorbereitungsdienst]] in dem weiteren [[Fächer|Fach]] (an Stelle eines anderen studierten [[Fächer|Faches]]) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den [[Vorbereitungsdienst]] in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen [[Fächer]]n der Masterprüfung oder der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen [[Zeugnis]]se über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).
Stand: 13. Mai 2019
Stand: 13. Mai 2019

Version vom 5. Juni 2019, 10:24 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der UDE seit dem Wintersemester 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in dieser Informationsbroschüre zusammengefasst (Stand: 21. September 2017).

Aktuelles

Stand: 13. Mai 2019


Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Ronja Pohlmann oder Dagmar Freytag wenden: Kontaktdaten und Sprechzeiten.

Siehe auch

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