Ba-Ma(LABG2009): Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(bis auf Teaser gelöscht weil nicht aktuell)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:


{{Hinweis|Farbe=warning|Text=
{{Hinweis|Farbe=warning|Text=
==Aktuelles==
 
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehreraus­bildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungs­praktikum aufgehoben. Somit entfällt die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] mit sofortiger Wirkung. Das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] teilt mit, dass daher ab dem  Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden.}}
Am 20. April 2016 wurde das neue Lehreraus­bildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungs­praktikum aufgehoben. Somit entfällt die Pflicht zum Nachweis eines [[Eignungspraktikum]]s beim Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] mit sofortiger Wirkung. Das [[MSB|Ministerium für Schule und Bildung]] teilt mit, dass daher ab dem  Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden.}}



Version vom 9. Oktober 2019, 14:38 Uhr



Am 20. April 2016 wurde das neue Lehreraus­bildungsgesetz (LABG 2016) verabschiedet. Mit Auslaufen des Schuljahres 2015/16 wird das bisherige Eignungs­praktikum aufgehoben. Somit entfällt die Pflicht zum Nachweis eines Eignungspraktikums beim Zugang zum Vorbereitungsdienst mit sofortiger Wirkung. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit, dass daher ab dem Schuljahr 2016/17 keine Praktikumsplätze für das Eignungs­praktikum mehr zur Verfügung gestellt werden.



Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-09