Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Oktober 2019, 07:54 Uhr
Umfang und Zeitpunkt
Für das Lehramt an Berufskollegs (BK) musst du eine Fachpraktische Tätigkeit von 12 Monaten (52 Wochen) nachweisen. Den überwiegenden Teil (mindestens 27 Wochen) brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du dann bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes nachweisen [1]. Deine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden.
Nachweis und Anrechnung
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, reichst du einen formlosen Antrag mit deinen Unterlagen (Praktikumsbescheinigungen oder Ausbildungszeugnis - in beglaubigter Kopie - sowie aktuelle Studienbescheinigung) beim Landesprüfungsamt, Außenstelle Essen ein. Den Vordruck für die Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit und weitere Informationen findest du auf der Seite des LPA unter Hinweise und Bescheinigungsformular .
Deine Ansprechpartnerin bei Fragen ist Gabriele Pieper (gabriele.pieper@pa.nrw.de).
Verwandte Seiten
Siehe auch
Quellen
- ↑ §1(3), Gemeinsame Prüfungsordnung für den Masterstudiengang für das Lehramt an Berufskollegs an der Universität Duisburg-Essen vom 06. Dezember 2011, geändert durch Art. I der ersten Änderungsordnung vom 30. September 2016; https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8_00_48_ws16.pdf [zuletzt besucht am 09. Juli 2018]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-22