Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2019, 14:49 Uhr
Der Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung besteht aus:
- 11 Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern: je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
- vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
- drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
- drei Studierenden
- sowie beratend der Prorektorin für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für Interdisziplinäre Bildungsforschung (IZfB) und einer Vertreterin oder einem Vertreter der ZfsL.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
- wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
- wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
- beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
- setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
- ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
- entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
- beschließt die Jahresplanung,
- beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
- entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
- beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-01-14