Bachelor-Master: Erweiterungsfach: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2020, 11:20 Uhr

Die Einschreibung in ein Erweiterungsfach (Drittfach) im Bachelor-​/Master-Lehramt ist an der Universität Duisburg-Essen seit dem Wintersemester 2015/16 möglich. Alle wichtigen Informationen wurden in dieser Informationsbroschüre zusammengefasst (Stand: 21. September 2017).

Aktuelles

Bewerbung/Einschreibung

Fächerwahl

  • Alle direkt von der Universität Duisburg-Essen angebotenen Fächer können im Rahmen eines Erweiterungsfachstudiums studiert werden.
  • Das Fach Musik, das von der Folkwang Universität der Künste angeboten wird, kann nicht als Erweiterungsfach gewählt werden.
  • Im Lehramt Berufskolleg (große und kleine berufliche Fachrichtung) ist ein Erweiterungsfach nur in einer kleinen beruflichen Fachrichtung studierbar, ein gleichgewichtetes Unterrichtsfach als Erweiterungsfach ist nicht möglich.

Zulassungs­freie Fächer

Zulassungs­beschränkte Fächer

Im Erweiterungsfach­studium

  • Es wird sowohl der Bachelor als auch der Master of Education im Erweiterungsfach studiert.
  • Das Studium eines Erweiterungsfaches umfasst alle fachwissen­schaftlichen und fachdidaktischen Leistungen eines Faches des Lehramtsbachelors und Master of Education. Ausgenommen sind die Praxisphasen und Abschlussarbeiten.
  • Zu dem Leistungs­punkteumfang eines Faches gehört auch die Belegung einer Begleitveranstaltung für die Masterarbeit (Begleitmodul Masterarbeit). Studierende müssen dann nur die Teilleistung des Moduls im Erweiterungsfach ableisten. Im bestehenden Modell wird in der entsprechenden Veranstaltung keine Prüfung absolviert, ggf. muss eine Studienleistung erbracht werden.
  • Sollten vorbereitende und nachbereitende Lehrveranstaltungen des Praxissemesters außerhalb des Moduls Praxissemester liegen, gehören sie zum fachdidaktischen Studium und sind somit Teil der zu erwerbenden Leistungspunkte. Sollten in diesen Veranstaltungen Leistungen verlangt werden, die unmittelbar mit dem Praxissemester in Verbindung stehen (z. B. mit den Studienprojekten), so können Studierende Ersatzleistungen erbringen. Wir raten in diesen Fällen, sich zu Beginn der Lehrveranstaltung beim Dozierenden zu melden, um etwaige Fragen zu klären.
  • Für ein Studium der Fächer Französisch, Spanisch, Englisch oder Türkisch als Erweiterungsfach ist ein Auslandsaufenthalt bzw. Auslandssemester verpflichtend, es sei denn ein obligatorischer Auslandsaufenthalt wird/wurde bereits im Rahmen des grundständigen Studiums absolviert.

Vorbereitungsdienst

  • Auf Antrag kann eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst in dem weiteren Fach (an Stelle eines anderen studierten Faches) erfolgen. Dazu erklären Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst in ihrem Einstellungs­antrag mit welchen Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung sie in die Ausbildung gehen möchten und fügen Zeugnisse über Erweiterungs­prüfungen bei (§ 4 Abs. 2 Anlage 2 OVP 2011).

Stand: 13. Mai 2019


Für weitere Informationen kannst du dich gerne an Ronja Pohlmann oder Dagmar Freytag wenden: Kontaktdaten und Sprechzeiten.

Siehe auch

Verwandte Seiten


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