FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016): Unterschied zwischen den Versionen
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Du musst zunächst die allgemeinen Gegebenheiten der Schule beachten. Zuerst muss die Schulleitung zustimmen. Für die weitere Datenerhebung müssen dann alle Beteiligten zustimmen, bei der Datenerhebung von Schülern und Schülerinnen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten zustimmen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/palapala/praxissemester/leitfaden/kompetenzerwerb-und-pruefungen/2018-04-13_praxissemesterordnung-15.pdf</blank>. | Du musst zunächst die allgemeinen Gegebenheiten der Schule beachten. Zuerst muss die Schulleitung zustimmen. Für die weitere Datenerhebung müssen dann alle Beteiligten zustimmen, bei der Datenerhebung von Schülern und Schülerinnen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten zustimmen. Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/palapala/praxissemester/leitfaden/kompetenzerwerb-und-pruefungen/2018-04-13_praxissemesterordnung-15.pdf</blank>. | ||
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Frage 13: Welche Studienprojekte muss ich als Prüfung anmelden? | Text= | |||
Deine Wahlentscheidungen, in welchen Teilstudiengängen du deine zwei Projekte absolvieren beziehungsweise nicht absolvieren möchtest, musst du bei HisinOne als Prüfungen anmelden. Dabei musst du beachten, dass du auch eine Prüfung für den unbenoteten Modulteil (für Grundschule: zwei Modulteile) anmeldest, obwohl du dort kein Studienprojekt durchführst. Du kannst dich wie gewohnt in der globalen Anmeldephase (5.-6. Vorlesungswoche) anmelden. Diese Regelung gilt für die Studierende, die im Februar 2020 ins Praxissemester starten. Die Klausuranmeldungen finden dann im Mai 2020 statt. | |||
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===Allgemeines=== | ===Allgemeines=== | ||
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Frage | Frage 14: Wie ist das [[Praxissemester|PS]] aufgebaut?|Text= | ||
Alle notwendigen Informationen zum [[Praxissemester]] findest du im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> auf der Seite des [[ZLB]]s. | Alle notwendigen Informationen zum [[Praxissemester]] findest du im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> auf der Seite des [[ZLB]]s. | ||
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Frage | Frage 15: Gibt es einen Leitfaden zum [[Praxissemester|PS]]?|Text= | ||
Ja, auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB) findest du den <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | Ja, auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB) findest du den <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | ||
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Frage | Frage 16: Was bedeutet die Abkürzung [[ZfsL]]?|Text= | ||
Die Abkürzung bedeutet [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]]. Hier absolvieren angehende Lehrkräfte ihren [[Vorbereitungsdienst]] und auch der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] wird von den Zentren mitgestaltet. | Die Abkürzung bedeutet [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]]. Hier absolvieren angehende Lehrkräfte ihren [[Vorbereitungsdienst]] und auch der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] wird von den Zentren mitgestaltet. | ||
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Frage | Frage 17: Woher bekomme ich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und wofür brauche ich es?|Text= | ||
Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester|PS]] erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt. | Spätestens zwei Monate vor Beginn des schulpraktischen Teils ihres [[Praxissemester|PS]] erhältst du eine Zuweisung zu einer Schule und einem [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] (ZfsL). Ab diesem Zeitpunkt bist du verpflichtet, unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a BZRG zur Übersendung an das dich betreuende ZfsL zu beantragen. Ein entsprechendes Formular wird dir über PVP zur Verfügung gestellt. | ||
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Frage | Frage 18: Was muss ich bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses beachten, wenn ich eine doppelte EU-Staatsbürgerschaft habe?|Text= | ||
Du bist dazu verpflichtet, das europäische Führungszeugnis unverzüglich zu beantragen da die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Du solltest deshalb frühzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen: für das Praxissemester im Februar unmittelbar nach dem 15. Dezember und für das Praxissemester im September unmittelbar nach dem 15. Juli eines Jahres. | Du bist dazu verpflichtet, das europäische Führungszeugnis unverzüglich zu beantragen da die Beantragung eines europäischen Führungszeugnisses bis zu 30 Werktage in Anspruch nehmen kann. Du solltest deshalb frühzeitig einen Termin im zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen: für das Praxissemester im Februar unmittelbar nach dem 15. Dezember und für das Praxissemester im September unmittelbar nach dem 15. Juli eines Jahres. | ||
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Frage | Frage 19: Ist es möglich das erweiterte Führungszeugnis nachzureichen?|Text= | ||
Nein, liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] ([[ZfsL]]) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des [[Praxissemester|PS]], nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] als nicht bestanden. | Nein, liegt das erweiterte Führungszeugnis bis zu deinem ersten Praxistag an der Schule deinem zuständigen [[Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung]] ([[ZfsL]]) nicht vor, darfst du nicht an Schule tätig werden. Jeder verstreichende Tag wird dir dann als Versäumnis angerechnet. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumstagen muss mit der zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Schule geklärt werden, ob diese Tage, unter Berücksichtigung einer Gewährleistung der Ausbildungsziele des [[Praxissemester|PS]], nachgeholt werden können. Ist dies nicht der Fall, so gilt der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] als nicht bestanden. | ||
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Frage | Frage 20: Wie oft kann der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] wiederholt werden?|Text= | ||
Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen. | Der schulpraktische Teil kann nur einmal und nur in Gänze wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen ist es nicht mehr möglich, dein [[Lehramtsstudium]] fortzusetzen. | ||
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Frage | Frage 21: Wie bin ich während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester|PS]] versichert?|Text= | ||
Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des [[Praxissemester|PS]] gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII. Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester|PS]] verursachen, haften diese selber. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. | Für die Studierenden besteht im schulpraktischen Teil des [[Praxissemester|PS]] gesetzlicher Unfallschutz nach Maßgabe des §2 des SGB VII. Für Schäden, die Studierende während des schulpraktischen Teils des [[Praxissemester|PS]] verursachen, haften diese selber. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. | ||
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Frage | Frage 22: Wird das [[Praxissemester|PS]] vergütet?|Text= | ||
Da das [[Praxissemester|PS]] Teil des Studiums ist und kein Arbeits- oder dienstverhältnis zur Schule besteht, ist eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen. | Da das [[Praxissemester|PS]] Teil des Studiums ist und kein Arbeits- oder dienstverhältnis zur Schule besteht, ist eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen. | ||
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Frage | Frage 23: Was passiert, wenn ich vor oder während des [[Praxissemester|PS]] schwanger werde?|Text= | ||
Grundsätzlich ist das zu beachtende Verfahren identisch mit dem bei einer Lehrerin oder Referendarin. Vor oder nach (etwaigem) Antritt des [[Praxissemester|PS]] ist eine Gefährdungsabklärung von der Schulleitung vorzunehmen. Der so genannte Immunstatus muss vom arbeitsmedizinischen Dienst (BAD) abgeklärt werden.<ref>[[Media:Änderung Mutterschutz Praxiselementeerlass RS Staatssek 8 12 2017.pdf| Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 8.12.2017 zum Mutterschutz im Praxissemester]]</ref> | Grundsätzlich ist das zu beachtende Verfahren identisch mit dem bei einer Lehrerin oder Referendarin. Vor oder nach (etwaigem) Antritt des [[Praxissemester|PS]] ist eine Gefährdungsabklärung von der Schulleitung vorzunehmen. Der so genannte Immunstatus muss vom arbeitsmedizinischen Dienst (BAD) abgeklärt werden.<ref>[[Media:Änderung Mutterschutz Praxiselementeerlass RS Staatssek 8 12 2017.pdf| Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 8.12.2017 zum Mutterschutz im Praxissemester]]</ref> | ||
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Frage | Frage 24: Muss ich das [[Praxissemester|PS]] dokumentieren?|Text= | ||
Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten [[Portfolio]] Praxiselemente festgehalten. | Ja, alle Praxisphasen werden schriftlich im landesweiten [[Portfolio]] Praxiselemente festgehalten. | ||
Informationen zur [[Portfolio]]arbeit im [[Praxissemester]] findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | Informationen zur [[Portfolio]]arbeit im [[Praxissemester]] findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | ||
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Frage | Frage 25: Was bedeutet die Abkürzung BPG?|Text= | ||
Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch. | Die Abkürzung steht für das Bilanz- und Perspektivgespräch. | ||
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Frage | Frage 26: Was ist das Bilanz- und Perspektivgespräch?|Text= | ||
Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein [[Portfolio]] Praxiselemente. | Gegen Ende der Praxisphase findet das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) statt. Dieses Gespräch, das unter Beteiligung einer Seminarausbilderin oder eines Seminarausbilders sowie einer schulischen Vertreterin oder eines schulischen Vertreters stattfindet, dient der individuellen Reflexion und der Klärung Ihrer Fragen zum Selbstkonzept als künftige Lehrkraft. Zur Vorbereitung dient dir dein [[Portfolio]] Praxiselemente. | ||
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Frage | Frage 27: An wen wende ich mich bei Fragen zur Organisation und zur Anmeldung zum schulischen Teil des [[Praxissemester|PS]]?|Text= | ||
Im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> für das Praxissemester findest du Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. | Im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> für das Praxissemester findest du Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen. | ||
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Frage | Frage 28: Wer ist in der Schule mein/e Ansprechpartner/-in?|Text= | ||
Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten. | Du wirst an deiner Praktikumsschule dem/der zuständigen Ausbildungsbeauftragten zugewiesen. Darüber hinaus wirst du von Mentorinnen und Mentoren in deinen Fächern betreut und beraten. | ||
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Frage | Frage 29: Wo finde ich die Praxissemesterordnung?|Text= | ||
Die Praxissemesterordnung findest du im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB). | Die Praxissemesterordnung findest du im <blank text="Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> auf der Seite des [[Zentrum für Lehrerbildung|Zentrums für Lehrerbildung]] (ZLB). | ||
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Frage | Frage 30: Ist es möglich, sich vom [[Praxissemester|PS]] abzumelden?|Text= | ||
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester|PS]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe, abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester|PS]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. | Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester|PS]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe, abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester|PS]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. | ||
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Frage | Frage 31: Was passiert, wenn ich das [[Praxissemester|PS]] nicht antrete oder abbreche?|Text= | ||
Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester|PS]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester|PS]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. | Gem. § 3. 4 der Praxissemesterordnung für die Master of Education-Studiengänge an der Universität Duisburg-Essen kann der Praktikumsplatz für das [[Praxissemester|PS]] nach Zugang des Zuweisungsbescheides zu deiner Ausbildungsschule und deinem Ausbildungs-ZfsL nur bei Nachweis schwerwiegender Gründe abgesagt werden. Diese sind unverzüglich und unter Beibringung entsprechender Belege nach Zugang des Bescheides gegenüber dem Ressort Schulpraxis und Praktikumsbüro des ZLB nachzuweisen – andernfalls gilt das [[Praxissemester|PS]] als ohne Erfolg abgebrochen und es wird ein Fehlversuch dokumentiert. | ||
Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung ( Seite 2, §3) ">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf</blank>. | Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung ( Seite 2, §3) ">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf</blank>. | ||
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Frage | Frage 32: Was sind die so genannten schwerwiegenden Gründe, die eine Absage bzw. Nichtantreten des [[Praxissemester]]s rechtfertigen?|Text= | ||
Schwerwiegende Gründe können z.B. eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Krankenhausaufenthalt sein. Die Erbringung von Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters gilt nicht als schwerwiegender Grund. | Schwerwiegende Gründe können z.B. eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung, ein Unfall oder ein Krankenhausaufenthalt sein. Die Erbringung von Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters gilt nicht als schwerwiegender Grund. | ||
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Frage | Frage 33: Was bedeutet der Begriff Härtefallregelung?|Text= | ||
Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. Betreuung minderjähriger Kinder, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Schwangerschaft, Schwerbehinderung/ Gleichstellung) kannst du, bezogen auf das Platzvergabeverfahren im [[Praxissemester|PS]], einen formlosen Antrag auf Zuweisung zur ersten Wunschschule im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]), Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] stellen. | Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen (z.B. Betreuung minderjähriger Kinder, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Schwangerschaft, Schwerbehinderung/ Gleichstellung) kannst du, bezogen auf das Platzvergabeverfahren im [[Praxissemester|PS]], einen formlosen Antrag auf Zuweisung zur ersten Wunschschule im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]), Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] stellen. | ||
Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung Seite 2">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=2</blank>. | Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung Seite 2">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=2</blank>. | ||
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Frage | Frage 34: Ist es möglich, seinen zugewiesenen Platz zu tauschen?|Text= | ||
Dies ist bei gleichem Lehramt und identischer Fächerkombination nach persönlicher Vorsprache beider Tauschpartner im Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]) möglich, solange der schulische Teil des Praxissemesters noch nicht begonnen hat. | Dies ist bei gleichem Lehramt und identischer Fächerkombination nach persönlicher Vorsprache beider Tauschpartner im Ressort Schulpraxis und [[Praktikumsbüro]] im [[Zentrum für Lehrerbildung]] ([[ZLB]]) möglich, solange der schulische Teil des Praxissemesters noch nicht begonnen hat. | ||
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Frage | Frage 35: Kann ich in einem Urlaubssemester das [[Praxissemester|PS]] absolvieren?|Text= | ||
Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen. | Während eines Urlaubssemesters hast du weiterhin den Studierendenstatus. Es können jedoch keine Prüfungs- und Studienleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt bei der Beurlaubung wegen Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen. | ||
Hier geht es zum <blank text="Studierendensekretariat - Beurlaubung">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</blank>. | Hier geht es zum <blank text="Studierendensekretariat - Beurlaubung">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml</blank>. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 36: Welche Anerkennungsmöglichkeiten auf das [[Praxissemester|PS]] gibt es?|Text= | ||
Anerkannt werden kann ein erfolgreich an einer anderen Universität abgeschlossenes [[Praxissemester|PS]], oder auch ein erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu einem Lehramt (vgl. GPO für alle Schulformen ab 16/17 §12 (2) der UDE). Die (Teil-)Anerkennung von z.B. Vertretungslehrtätigkeiten auf das Praxissemester ist nicht möglich. | Anerkannt werden kann ein erfolgreich an einer anderen Universität abgeschlossenes [[Praxissemester|PS]], oder auch ein erfolgreich absolvierter Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu einem Lehramt (vgl. GPO für alle Schulformen ab 16/17 §12 (2) der UDE). Die (Teil-)Anerkennung von z.B. Vertretungslehrtätigkeiten auf das Praxissemester ist nicht möglich. | ||
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===Leistungen und Verbuchung=== | ===Leistungen und Verbuchung=== | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 37: Wie erfolgt die Verbuchung der Creditpoints am Ende der Praxisphase des [[Praxissemester|PS]]?|Text= | ||
Einer deiner Betreuer des [[ZfsL]] tätigt die erforderliche Eintragung über das gesamte schulische [[Praxissemester|PS]] in PVP. Das [[ZLB]] übermittelt die Eintragung aus PVP zur Verbuchung deiner Creditpoints (CP) bis Ende des Semesters an das Prüfungswesen der UDE. Es werden nicht die 13 CP dieser Ausbildungsphase einzeln ausgewiesen, sondern bei Abschluss des Moduls (also nach erfolgreichem Abschluss aller Modulteilprüfungen) die gesamten 25 CP. | Einer deiner Betreuer des [[ZfsL]] tätigt die erforderliche Eintragung über das gesamte schulische [[Praxissemester|PS]] in PVP. Das [[ZLB]] übermittelt die Eintragung aus PVP zur Verbuchung deiner Creditpoints (CP) bis Ende des Semesters an das Prüfungswesen der UDE. Es werden nicht die 13 CP dieser Ausbildungsphase einzeln ausgewiesen, sondern bei Abschluss des Moduls (also nach erfolgreichem Abschluss aller Modulteilprüfungen) die gesamten 25 CP. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 38: Kann das [[Praxissemester|PS]] zur Erbringung anderer Studienleistungen verkürzt werden?|Text= | ||
Nein, eine Verkürzung des [[Praxissemester|PS]] ist laut nicht möglich (siehe [[Praxissemester|PS]]-Ordnung §2 (5) und §4(3)) | Nein, eine Verkürzung des [[Praxissemester|PS]] ist laut nicht möglich (siehe [[Praxissemester|PS]]-Ordnung §2 (5) und §4(3)) | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 39: Wie viele Creditpoints (CP) umfasst das Modul [[Praxissemester]]?|Text= | ||
Das Modul [[Praxissemester|PS]] umfasst 25 CP. Diese gliedern sich in 12 CP für den universitären Teil und 13 CP für den schulpraktischen Teil. | Das Modul [[Praxissemester|PS]] umfasst 25 CP. Diese gliedern sich in 12 CP für den universitären Teil und 13 CP für den schulpraktischen Teil. | ||
}} | }} | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 40: In welchem Umfang fließt die Benotung des Moduls [[Praxissemester|PS]] in die Masternote ein?|Text= | ||
Der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] bleibt unbenotet und schließt mit dem Bilanz und Perspektivgespräch (BPG) ab. Die Gesamtnote des Moduls [[Praxissemester|PS]] errechnet sich als Durchschnitt aus den drei Teilnoten des universitären Teils und fließt mit einem Punktgewicht von 25 CP in die Masternote ein. | Der schulpraktische Teil des [[Praxissemester|PS]] bleibt unbenotet und schließt mit dem Bilanz und Perspektivgespräch (BPG) ab. Die Gesamtnote des Moduls [[Praxissemester|PS]] errechnet sich als Durchschnitt aus den drei Teilnoten des universitären Teils und fließt mit einem Punktgewicht von 25 CP in die Masternote ein. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 41: Wann gilt das [[Praxissemester|PS]] als erfolgreich abgeschlossen?|Text= | ||
Das [[Praxissemester]] ist erfolgreich abgeschlossen, wenn du den '''Nachweis''' über die Durchführung des '''Bilanz- und Perspektivgespräches''' sowie den '''Nachweis''' über die abgeleistete '''Ausbildungszeit''' am Lernort Schule erhalten und die '''Modulteilprüfungen in deinen Fächern''' mit einer Gesamtnote bestanden haben. | Das [[Praxissemester]] ist erfolgreich abgeschlossen, wenn du den '''Nachweis''' über die Durchführung des '''Bilanz- und Perspektivgespräches''' sowie den '''Nachweis''' über die abgeleistete '''Ausbildungszeit''' am Lernort Schule erhalten und die '''Modulteilprüfungen in deinen Fächern''' mit einer Gesamtnote bestanden haben. | ||
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Weitere Informationen findest du im <blank text=" Praxissemester Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | Weitere Informationen findest du im <blank text=" Praxissemester Leitfaden">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 42: Wo reiche ich die Nachweise aus dem schulpraktischen Teil des [[Praxissemester]]s ein?|Text= | ||
Das Bilanz- und Perspektivgespräch und das Bestehen des schulpraktischen Teils werden dir vom [[ZfsL]] in PVP bestätigt. Das [[Zentrum für Lehrerbildung]] leitet diese Daten an das [[Prüfungswesen]] weiter. Die Bestätigungsformulare über die Durchführung des BPG und der Praktikumseinrichtung dokumentierst du in deinem Portfolio Praxiselemente. | Das Bilanz- und Perspektivgespräch und das Bestehen des schulpraktischen Teils werden dir vom [[ZfsL]] in PVP bestätigt. Das [[Zentrum für Lehrerbildung]] leitet diese Daten an das [[Prüfungswesen]] weiter. Die Bestätigungsformulare über die Durchführung des BPG und der Praktikumseinrichtung dokumentierst du in deinem Portfolio Praxiselemente. | ||
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===Während des Praktikums=== | ===Während des Praktikums=== | ||
{{Squeeze|Items= | {{Squeeze|Items= | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 43: Wo findet meine Ausbildung während des [[Praxissemester|PS]] statt?|Text= | ||
Die Ausbildung im Modul [[Praxissemester]] findet an drei Lernorten statt. Diese sind: | Die Ausbildung im Modul [[Praxissemester]] findet an drei Lernorten statt. Diese sind: | ||
*die Universität Duisburg-Essen, | *die Universität Duisburg-Essen, | ||
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*die zugewiesene Praktikumsschule der Ausbildungsregion | *die zugewiesene Praktikumsschule der Ausbildungsregion | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 44: Was ist im Krankheitsfall zu tun?|Text= | ||
Im Krankheitsfall oder Fällen der Abwesenheit aus schwerwiegenden Gründen hat die Studierende/der Studierende im [[Praxissemester|PS]] die Schule und das [[ZfsL]] umgehend über die Dauer der Abwesenheit zu informieren. Nach dem dritten Fehltag in Folge ist der Schule unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (vgl. <blank text="Praxissemesterordnung §4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>). | Im Krankheitsfall oder Fällen der Abwesenheit aus schwerwiegenden Gründen hat die Studierende/der Studierende im [[Praxissemester|PS]] die Schule und das [[ZfsL]] umgehend über die Dauer der Abwesenheit zu informieren. Nach dem dritten Fehltag in Folge ist der Schule unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (vgl. <blank text="Praxissemesterordnung §4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>). | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 45: Müssen versäumte Praktikumstage nachgeholt werden?|Text= | ||
Ja, versäumte Zeiten müssen nachgeholt werden. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumsschultagen ist mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten der Schule zu klären, ob und gegebenenfalls wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, so dass die Möglichkeit des Erreichens der Ausbildungsziele des [[Praxissemester]]s gewährleistet bleibt (vgl. <blank text="Praxissemesterordnung §4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>). | Ja, versäumte Zeiten müssen nachgeholt werden. Bei Versäumnissen von mehr als acht Praktikumsschultagen ist mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten der Schule zu klären, ob und gegebenenfalls wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, so dass die Möglichkeit des Erreichens der Ausbildungsziele des [[Praxissemester]]s gewährleistet bleibt (vgl. <blank text="Praxissemesterordnung §4">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>). | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 46: Kann ich an Schulausflügen und Wandertagen teilnehmen? |Text= | ||
Du kannst an Schulausflügen und/oder Wandertagen etc. teilnehmen, wenn seitens der Schule sichergestellt wird, dass du im Rahmen dieser Veranstaltung keine Aufsichtspflicht übernimmst. (vgl. Erlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen, Punkt 5 (8)) | Du kannst an Schulausflügen und/oder Wandertagen etc. teilnehmen, wenn seitens der Schule sichergestellt wird, dass du im Rahmen dieser Veranstaltung keine Aufsichtspflicht übernimmst. (vgl. Erlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen, Punkt 5 (8)) | ||
Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Praxiselemente/index.html</blank> | Weitere Informationen findest du <blank text="hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Praxiselemente/index.html</blank> | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 47: Ich muss während des [[Praxissemester|PS]] noch eine Klausur an der Uni schreiben – kann ich dafür freinehmen? |Text= | ||
Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist zur Ableistung einzelner Prüfungsleistungen mit Anwesenheitserfordernis möglich | Eine temporäre Freistellung vom schulpraktischen Teil des Praxissemesters ist zur Ableistung einzelner Prüfungsleistungen mit Anwesenheitserfordernis möglich | ||
(vgl. Praxissemesterordnung §4(3)). | (vgl. Praxissemesterordnung §4(3)). | ||
Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>´. | Hier findest du die <blank text="Praxissemesterordnung">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2017/vbl_2017_15.pdf#page=3</blank>´. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 48: Ich fahre zur Beerdigung meines Großvaters/mein Kind ist krank und ich habe keine Betreuung/ ... – kann ich für diese Zeit Sonderurlaub beantragen? |Text= | ||
Du kannst während deines [[Praxissemester|PS]] tageweise von der Anwesenheitspflicht am Lernort Schule durch die Schulleitung '''befreit''' werden, ohne dass dafür die Entscheidung der Hochschule eingeholt werden muss. | Du kannst während deines [[Praxissemester|PS]] tageweise von der Anwesenheitspflicht am Lernort Schule durch die Schulleitung '''befreit''' werden, ohne dass dafür die Entscheidung der Hochschule eingeholt werden muss. | ||
Dies betrifft insbesondere folgende Anlässe: | Dies betrifft insbesondere folgende Anlässe: | ||
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===Zeitliches=== | ===Zeitliches=== | ||
{{Squeeze|Items= | {{Squeeze|Items= | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 49: Zu welchem Zeitpunkt beginnt mein Einsatz an der Schule?|Text= | ||
Zu Beginn des [[Praxissemester]]s bietet das für dich zuständige [[ZfsL]] an mehreren einführenden Studientagen überfachliche und fachliche Veranstaltungen an. Erst nach diesen verpflichtenden Auftaktveranstaltungen am [[ZfsL]] beginnt dein Einsatz an der Praktikumsschule. | Zu Beginn des [[Praxissemester]]s bietet das für dich zuständige [[ZfsL]] an mehreren einführenden Studientagen überfachliche und fachliche Veranstaltungen an. Erst nach diesen verpflichtenden Auftaktveranstaltungen am [[ZfsL]] beginnt dein Einsatz an der Praktikumsschule. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 50: An wie vielen Tagen in der Woche muss ich in der Schule anwesend sein?|Text= | ||
Du wirst an vier bis fünf Tagen in der Woche anwesend sein, ausgenommen davon sind deine Blocktage am Campus der [[UDE]] sowie im [[ZfsL]]. | Du wirst an vier bis fünf Tagen in der Woche anwesend sein, ausgenommen davon sind deine Blocktage am Campus der [[UDE]] sowie im [[ZfsL]]. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 51: In welchem Zeitumfang bin ich an Schule tätig?|Text= | ||
Du wirst in einem Gesamtumfang von ca. 250 Zeitstunden an der Schule tätig sein. Darin enthalten sind 50 - 70 Unterrichtsstunden für Unterrichtsvorhaben und Hospitationen sowie die Erkundung des Berufsfelds Schule sowie u.a. den schulische Teil zur Durchführung der Studienprojekte aus den Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen der Universität. | Du wirst in einem Gesamtumfang von ca. 250 Zeitstunden an der Schule tätig sein. Darin enthalten sind 50 - 70 Unterrichtsstunden für Unterrichtsvorhaben und Hospitationen sowie die Erkundung des Berufsfelds Schule sowie u.a. den schulische Teil zur Durchführung der Studienprojekte aus den Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen der Universität. | ||
Genauere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | Genauere Informationen findest du <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank>. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 52: Wie häufig finden die universitären Begleitveranstaltungen während des [[Praxissemester|PS]] statt?|Text= | ||
Um während des [[Praxissemester]]s eine möglichst kontinuierliche Anwesenheit an der Schule zu ermöglichen, finden diese Begleitveranstaltungen in einem UDE-spezifischen Blocktagemodell in Blended-Learning-Formaten statt. | Um während des [[Praxissemester]]s eine möglichst kontinuierliche Anwesenheit an der Schule zu ermöglichen, finden diese Begleitveranstaltungen in einem UDE-spezifischen Blocktagemodell in Blended-Learning-Formaten statt. | ||
Mehr Informationen gibt es <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | Mehr Informationen gibt es <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 53: Wo finde ich eine Übersicht über den zeitlichen Ablauf des [[Praxissemester|PS]]?|Text= | ||
Einen Kalender, der Auskunft über den zeitlichen Ablauf des [[Praxissemester]]s bietet findest du im Leitfaden [[Praxissemester]]. | Einen Kalender, der Auskunft über den zeitlichen Ablauf des [[Praxissemester]]s bietet findest du im Leitfaden [[Praxissemester]]. | ||
Weitere Informationen findest du hier <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | Weitere Informationen findest du hier <blank text="hier">https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/</blank> | ||
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===Unterrichtsvorhaben=== | ===Unterrichtsvorhaben=== | ||
{{Squeeze|Items= | {{Squeeze|Items= | ||
{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 54: Was versteht man unter einem Unterrichtsvorhaben?|Text= | ||
Im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens wirst du aktiv hospitieren, eigenständig einzelne Unterrichtselemente, Einzelstunden und/oder mehrere zusammenhängende Unterrichtsstunden planen und durchführen. Dabei werden eigenständige Unterrichtselemente unabhängig von ihrem Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt. Die Unterrichtsvorhaben ermöglichen dir eine professionsorientierte Selbsterkundung in Bezug auf dein eigenes professionelles Selbstkonzept. | Im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens wirst du aktiv hospitieren, eigenständig einzelne Unterrichtselemente, Einzelstunden und/oder mehrere zusammenhängende Unterrichtsstunden planen und durchführen. Dabei werden eigenständige Unterrichtselemente unabhängig von ihrem Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt. Die Unterrichtsvorhaben ermöglichen dir eine professionsorientierte Selbsterkundung in Bezug auf dein eigenes professionelles Selbstkonzept. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 55: Wie viele Unterrichtsvorhaben muss ich durchführen?|Text= | ||
Du führst mindestens ein Unterrichtsvorhaben in jedem Unterrichtsfach im Umfang von jeweils 5-15 Unterrichtsstunden durch. Im Lehramt Grundschule bezieht sich der Gesamtumfang von 50-70 Unterrichtsstunden auf die drei Lernbereiche. Du kannst, wo möglich, deine Unterrichtsvorhaben mit deinen Studienprojekten der Universität verbinden. | Du führst mindestens ein Unterrichtsvorhaben in jedem Unterrichtsfach im Umfang von jeweils 5-15 Unterrichtsstunden durch. Im Lehramt Grundschule bezieht sich der Gesamtumfang von 50-70 Unterrichtsstunden auf die drei Lernbereiche. Du kannst, wo möglich, deine Unterrichtsvorhaben mit deinen Studienprojekten der Universität verbinden. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 56: In welcher Form erhalte ich eine Rückmeldung zu meinen Unterrichtsvorhaben?|Text= | ||
Die Lehrkräfte unterstützen dich bei der Planung, Durchführung und Reflexion deiner Unterrichtsvorhaben. Darüber hinaus erhältst du in deinen Fächern mindestens zwei individuelle Praxisberatungen von Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern deines [[ZfsL]]s jeweils unter einem zuvor vereinbarten fachdidaktischen und einem überfachlichen Beobachtungsaspekt. | Die Lehrkräfte unterstützen dich bei der Planung, Durchführung und Reflexion deiner Unterrichtsvorhaben. Darüber hinaus erhältst du in deinen Fächern mindestens zwei individuelle Praxisberatungen von Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern deines [[ZfsL]]s jeweils unter einem zuvor vereinbarten fachdidaktischen und einem überfachlichen Beobachtungsaspekt. | ||
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{{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage | {{Box|Farbe=transparent|Überschrift=Frage 57: Werden die Unterrichtsvorhaben benotet?|Text= | ||
Der schulische Teil deiner [[Praxissemester|PS]]-Phase bleibt unbenotet. | Der schulische Teil deiner [[Praxissemester|PS]]-Phase bleibt unbenotet. | ||
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Version vom 4. Februar 2020, 12:21 Uhr
Die neue Lehrerausbildung
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)
Organisatorisches
Zum Seminar
Zur Schule
Weitere Fragen
Das Praxissemester (PS)
Anmeldung
Studienprojekte
Allgemeines
Anprechpartner_innen
Nicht-Antritt und andere Probleme
Leistungen und Verbuchung
Während des Praktikums
Zeitliches
Unterrichtsvorhaben
Quellen/weitere Informationen
- Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)
- Das Praktikumsbüro
- Fragen zum Masterstudium der WIWI
- Leitfaden zum Praxissemester
- Praxissemesterordnung
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links:
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-15