Studium mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen
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*In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. [https://www.uni-due.de/germanistik/lehrveransaltungsplanung.php Germanistik] oder [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik]). Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Regelungen es gibt. | *In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. [https://www.uni-due.de/germanistik/lehrveransaltungsplanung.php Germanistik] oder [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik]). Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Regelungen es gibt. | ||
* Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet <ref> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. Versäumst du also z. B. eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet<ref> https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. | * Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet <ref> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. Versäumst du also z. B. eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet<ref> https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. | ||
* Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder kann der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen auf Antrag individuell festlegen, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen neu festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.<ref>https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref> | * Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen auf Antrag individuell festlegen, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen neu festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.<ref>https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref> | ||
* Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. | * Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. | ||
Version vom 4. Februar 2020, 15:27 Uhr
Beratung
An der UDE gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind oder schwangere Studentinnen.
Studierendenwerk
Das Studierendenwerk bietet werdenden Eltern eine umfassende Beratung an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind z. B. Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Mutter-Kind-Stiftung), Sonderregelungen (Beurlaubung, Prüfungen, BAföG-Verlängerung) oder auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Lehramtsstudium
Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an Annika Rating wenden. Sie unterstützt dich insbesondere auch zu Fragen bezüglich der Praxisphasen, also z. B. zur bevorzugten Platzzuweisung für das Praxissemester oder zur Frage, was du bei der Wahl der Praktikumseinrichtung für das BFP oder für ein schulisches Praktikum im Rahmen des EOP beachten musst.
Beschwerden und Probleme
Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuelle Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.
Finanzielle Hilfen
Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie z. B. BAföG mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Stipendien. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen: Beratung Finanzierung von Studium und Familie.
Auslandsaufenthalt
Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kind(-ern) ins Ausland gehen, können ggf auf Antrag ERASMUS-Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen[1]. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim Akamdeischen Auslandsamt (International Office). Dort findest du auch Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes.
Feuerwehrtopf (Notfallsituationen)
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem "Feuerwehrtopf" in besonderen Situationen. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.
Geflüchtete/Refugees
Geflüchtete mit Kind(-ern), die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter Angebote für Flüchtlinge (English Version: Offers for refugees).
Online Beratung
Für Studierende mit Kindern gibt es auch eine Online-Beratung. Auf der Lernplattform Moodle können Fragen auch von zuhause aus gestellt werden. Der Kurs heißt „Online-Beratung für Studierende mit Kind(ern)“.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das Einschreibungswesen frühzeitig über deine Schwangerschaft und den (voraussichtlichen) Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das Meldeformular im Einschreibungswesen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich. Als Nachweis legst du eine Kopie des Mutterpasses, ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme bei.[2] Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Laut Mutterschutzgesetz:
- gelten 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung) Schutzfristen. Möchtest du während des Mutterschutzes Prüfungen ablegen, geht dies nur auf ausdrücklichen Wunsch (§3).
- kannst du dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen (im ersten Jahr zweimal täglich 30 Minuten) freistellen lassen (§ 7 Abs. 2).
- hast du einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
- kannst du für Pausen und zum Stillen und Wickeln die Wickel-, Still- und Ruheräume nutzen.
Du hast ein Recht auf Mutterschutz. Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes aber nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz für Prüfungen und Studienleistungen unterbrechen und anschließend fortsetzen. [3]
Beurlaubung
Eine Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes kann ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen Kindererziehung (nicht Schwangerschaft!) beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche
Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche[4], die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:
- Wenn du dich in Mutterschutz oder Elternzeit befindest, alleinerziehend bist oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegst (Nachweis durch ärztliches Attest), kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung die dem Workload der Fehlzeit entspricht mit deinem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.[5]
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden oder die Dozierende der betroffenen Veranstaltung.[6]
- In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. Germanistik oder Mathematik). Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt.
- Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet [7]. Versäumst du also z. B. eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet[8].
- Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen auf Antrag individuell festlegen, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen neu festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.[9]
- Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Kinderbetreuung
Das Studierendenwerk ist Träger der Kindertagesstätten Brückenspatzen, Tiegelkids und der Kita Campino: Alle Einrichtungen nehmen Kinder von Studierenden ab vier Monaten auf. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen von pädagogischen Fachkräften ganztägig betreut. Zu den Angeboten des Studierendenwerks gibt es eine FAQ Liste: FAQ Kinderbetreuung.
- Weitere Informationen zu den Brückenspatzen (Essen)
- Weitere Informationen zu den Tiegelkids (Essen)
- Weitere Informationen zu den Campino Kids (Duisburg)
- In Duisburg und Mühlheim gibt es zusätzlich Kindertagespflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren: Die Campuskids, Forscherkids und Ruhrkids.
Die Betreuungsplätze sind stark nachgefragt und ein Platz kann nicht garantiert werden. Wenn du einen Betreuungsplatz möchtest, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.
Ein weiteres Angebot ist die AStA-Krabbelburg. Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungseinrichtung. Grundidee ist, dass sich studierende Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder abwechseln, sodass jeder Kinder betreut und jeder studieren kann. Die Krabbelburg befindet sich in V13 V00 am Campus Essen, es werden Plätze für Kinder aller Altersstufen ab 12 Monaten angeboten. Kontakt kann über die E-Mail Adresse der Krabbelburg oder die Referenten der Sozialpolitik aufgenommen werden.
Kurzzeit- und Ferienbetreuung
Auf den Seiten des Familienservicebüros (FSB) findest du Informationen zur bedarfsgerechten, stundenweisen Kurzzeitbetreuung. Diese findet in Räumlichkeiten des campusnahen (Campus Essen) Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen 4 Monaten und 12 Jahren.
Ist dein Kind oder sind deine Kinder bereits eingeschult, kannst du in den Schulferien das Ferienangebot des Familienservice auch als Studentin oder Student nutzen.
Wickel-, Still- und Ruheräume
An beiden Campi gibt es Wickel-, Still- und Ruheräume . Diese kannst du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen und zum Stillen und Wickeln nutzen. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.
Mensa
In der Mensa gibt es einen „Kinderteller“ für Studierende mit Kind. Für 50 Cent kann man sich aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Einfach an der Essensausgabe nach dem Kinderteller fragen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen. [10]
Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Du kannst den Raum auch voran reservieren. Mehr Informationen findest du auf den Seiten der UB unter Angebote für Eltern.
Siehe auch
- Flyer Studieren mit Familie - Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben (Kinder und Pflege) an der UDE (Stand: Mai 2019) der Gleichstellungsbeauftragten
- Familiengerechte Hochschule: FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende
- Linksammlung des AStA: Studieren mit Kind
- Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Familienleistungen
- Broschüren des BMFSFJ: Leitfaden zum Mutterschutz und Broschüre zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Ausland-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studium_und_mutterschutz.php [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php [Aberufen am 03. Februar 2020]
- ↑ https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#RSZ-2 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-20