Bachelor-Master: Zulassungsbeschränkt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bereich [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesen]] informiert über die Zulassungs­beschränkungen für alle Studien­gänge an der [[UDE]]. | Der Bereich [[Einschreibungswesen|Einschreibungswesen]] informiert über die Zulassungs­beschränkungen für alle Studien­gänge an der [[UDE]]. | ||
Version vom 18. Februar 2020, 08:15 Uhr
Wenn in einem Fach die Nachfrage nach Studienplätzen das vorhandene Angebot übersteigt, wird ein Fach zulassungsbeschränkt. Dafür ermittelt die Universität Duisburg-Essen (UDE) einmal jährlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze im jeweiligen Fach. Die vorhandenen Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, Wartezeit, weitere Kriterien) vergeben.
Der Bereich Einschreibungswesen informiert über die Zulassungsbeschränkungen für alle Studiengänge an der UDE.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Auf der Webseite des Bereichs Einschreibewesen findest du eine Übersicht der zulassungsbeschränkten Studiengänge und die NC-Verfahrensergebnisse der letzten Semester .
Online Bewerbung
Die Online Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann mit HISinOne durchgeführt werden.
- Verfahren: Online-Bewerbung an das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungswesen, Bereich Einschreibung .
- Bewerbungsfrist: zum SoSe bis 15. Januar jeden Jahres, zum WiSe bis 15. Juli jeden Jahres.
Die Einschreibung für die Bachelor-Lehramtsstudiengänge ist nur zum Wintersemester möglich. Die Anmeldung zu den Master-Lehramtsstudiengängen hingegen sowohl zum Winter-, als auch zum Sommersemester.
Siehe auch
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-28