Dekanate: Unterschied zwischen den Versionen
(Gender) |
(Gender) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
==Dekan*in== | ==Dekan*in== | ||
Jede Dekan*in leitet einen Fachbereich bzw. eine [[Fakultät]] einer Hochschule. Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt Dekan*in den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende | Jede Dekan*in leitet einen Fachbereich bzw. eine [[Fakultät]] einer Hochschule. Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt Dekan*in den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende*r des Fachbereichsrats bzw. [[Fakultätsrat]]s. | ||
===Dekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten=== | ===Dekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten=== | ||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
==Prodekan*in== | ==Prodekan*in== | ||
Jede Prodekan*in ist | Jede Prodekan*in ist die Stellvertreter*in der Dekan*in. Sie oder er wird von der Dekan*in vorgeschlagen und vom [[Fakultätsrat]] gewählt. | ||
===Prodekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten=== | ===Prodekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten=== | ||
Zeile 45: | Zeile 45: | ||
==Fakultätsrat== | ==Fakultätsrat== | ||
Der [[Fakultätsrat]]ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus | Der [[Fakultätsrat]]ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professor*innen , Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-​wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammensetzt. | ||
Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue | Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professor*innen und neue [[Studienordnungen]]. | ||
===Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:=== | ===Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:=== | ||
* acht | * acht Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen | ||
* je zwei | * je zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen | ||
* drei | * drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden | ||
Die Amtszeit der stimmberechtigten | Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder*innen aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter*innen der anderen Gruppen zwei Jahre.<br> | ||
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die | Nicht stimmberechtigte Mitglieder*innen des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder*innen des Dekanats. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 25. Februar 2020, 11:48 Uhr
Auf der Homepage der UDE werden zu den verschiedenen Fakultäten die Dekanate aufgelistet.
Dekan*in
Jede Dekan*in leitet einen Fachbereich bzw. eine Fakultät einer Hochschule. Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertritt Dekan*in den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende*r des Fachbereichsrats bzw. Fakultätsrats.
Dekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dirk Hartmann
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Petra Stein
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Horst Bossong
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr.-Ing. Erwin P. Rathgerb
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Peter Anker
- Mathematik (Fakultät): Prof. Dr. Jochen Heinloth
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Michael Schreckenberg
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Torsten C. Schmidt
- Biologie (Fakultät): Prof. Dr. Markus Kaiser
- Ingenieurwissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Ing. Dieter Schramm
Prodekan*in
Jede Prodekan*in ist die Stellvertreter*in der Dekan*in. Sie oder er wird von der Dekan*in vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt.
Prodekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Volker Steinkamp
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Michael Kaeding (Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs)
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dieter Münk (Prodekan für Entwicklungsplanung), Dr. Anke B. Liegmann (Prodekanin für Diversity Management) und Prof. Dr. Thomas Mühlbauer (Prodekan für Forschung)
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Volker Clausen und Prof. Dr. Rüdiger Kiesel
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Alf Kimms und Prof. Dr. Annette G. Köhler
- Mathematik (Fakultät): Prof. Paola Pozzi
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Michael Horn-von Hoegen und Prof. Dr. Rolf Möller
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Maik Walpuski
- Biologie (Fakultät): Prof. Dr. Philipp Schmiemann (Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs) und Prof. Dr. Christian Johannes (Prodekan für Lehre, Studium und Weiterbildung)
Studiendekan*in
Jede Studiendekan*in wird auf Vorschlag der Fachschaftsvertretung vom Fakultätsrat gewählt. Sie oder er ist Ansprechpartner*in für organisatorische, klausurtechnische und praktische Probleme, die während des Studiums auftauchen.
Studiendekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Birte Bös
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Dr. Solveig Randhahn und Prof. Dr. Gregor Bongaerts
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Gisela Steins
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Michael Goedicke
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Volker Breithecker
- Mathematik (Fakultät): Prof. Dr. Frank Müller (Campus Duisburg) und Prof. Dr. Georg Hein (Campus Essen)
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Hermann Nienhaus
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Jochen Gutmann
- Ingenieurwissenschaften (Fakultät): Prof. Dr.-Ing. Axel Hunger
Fakultätsrat
Der Fakultätsratist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professor*innen , Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professor*innen und neue Studienordnungen.
Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:
- acht Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- je zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen
- drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder*innen aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter*innen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder*innen des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder*innen des Dekanats.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-01-15 Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-25