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Das Wort Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache und lässt sich mit den Worten "Miteinbezogensein" oder auch "dazugehören" übersetzen. Auf die Schulpraxis lässt sich das anwenden, indem alle Kinder, ob mit Behinderung oder ohne, von Anfang an gemeinsam lernen. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" aus dem Jahr 2009 sichert Inklusion als ein Menschenrecht und fasst die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Schueler/index.html</ref> | Das Wort Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache und lässt sich mit den Worten "Miteinbezogensein" oder auch "dazugehören" übersetzen. Auf die Schulpraxis lässt sich das anwenden, indem alle Kinder, ob mit Behinderung oder ohne, von Anfang an gemeinsam lernen. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" aus dem Jahr 2009 sichert Inklusion als ein Menschenrecht und fasst die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammen.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Schueler/index.html (zuletzt besucht am 4. März 2020)</ref>. Weitere Informationen zu aktuellen Gesetzen und Änderungen findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html Bildungsportal NRW]. | ||
==Aktuell== | ==Aktuell== | ||
Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule <ref> https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp</ref>. Nähere Informationen findest du auf der [https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp Seite des Landtags NRW]. | Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule <ref> https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp (zuletzt besucht am 4. März 2020)</ref>. Nähere Informationen findest du auf der [https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp Seite des Landtags NRW]. | ||
==Elterninformationen== | ==Elterninformationen== | ||
Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. | Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. | ||
Für [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]], [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“ sind das die [[Schulämter]], bei den übrigen [[Schulformen]] die Bezirksregierungen. Wir haben eine Lister der [[Schulämter]] in NRW zusammengestellt. | Für [[Grundschule (Schulform)|Grundschulen]], [[Hauptschule (Schulform)| Hauptschulen]] und [[Förderschule]]n bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“ sind das die [[Schulämter]], bei den übrigen [[Schulformen]] die Bezirksregierungen. Wir haben eine Lister der [[Schulämter]] in NRW zusammengestellt. | ||
==Informationen für Lehrkräfte== | |||
== | Seit 2011 gibt es in jedem Schulamtsbezirk eine Stelle für Inklusionskoordinator*innen (IKO). Weitere 100 Stellen für Inklusionsfachberater*innen gibt es seit dem Schuljahr 2014/15. Aufgabe dieser Koordinator*innen und Berater*innen ist es, die Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Nähere Informationen zu den Aufgaben findest du auf dem [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/Beratungsangebote/IKOs-_-IFAs/index.html Bildungsportal NRW]. Eine Liste aller Ansprechpartner*innen findest du auf der [https://www.schulentwicklung.nrw.de/q/inklusive-schulische-bildung/regionale-ansprechpersonen/interaktive-karte/interaktive-karte.html interaktiven Karte] der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur NRW (QUA-LiS). | ||
Im Juli 2018 hat das Kabinett "Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule“ beschlossen sowie ein Entwurf für eine neue Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke zur Verbändeanhörung freigegeben <ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/index.html (zuletzt besucht am 4. März 2020)</ref> | |||
==Dokumente zur Inklusion== | ==Dokumente zur Inklusion== | ||
* | *[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Von-A-bis-Z/Ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-Foerderung-_AO-SF_/index.html Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung] | ||
*[https://bass.schul-welt.de/6225.htm Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderunf - AO-SF] | |||
* | *[https://bass.schul-welt.de/6181.htm Ausbildungsordnung Grundschule] | ||
* | *[https://bass.schul-welt.de/6181.htm Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek1] | ||
*[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000539 Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts fürs sonderpädagogische Förderung] | |||
*[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/Recht/NeuntesSchulrechtsaenderungsgesetz.pdf 9. Schulrechtsgesetz] | |||
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==Inklusions- und Behindertenportal der UDE== | ==Inklusions- und Behindertenportal der UDE== | ||
[[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung]] | Wir haben eine Seite zu der [[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung]] auf der du weitere Informationen zum Thema findest. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 4. März 2020, 11:56 Uhr
Allgemeine Informationen
Das Wort Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache und lässt sich mit den Worten "Miteinbezogensein" oder auch "dazugehören" übersetzen. Auf die Schulpraxis lässt sich das anwenden, indem alle Kinder, ob mit Behinderung oder ohne, von Anfang an gemeinsam lernen. Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" aus dem Jahr 2009 sichert Inklusion als ein Menschenrecht und fasst die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammen.[1]. Weitere Informationen zu aktuellen Gesetzen und Änderungen findest du auf dem Bildungsportal NRW.
Aktuell
Der Landtag NRW hat am 16.10.13 das Inklusionsgesetz verabschiedet. Behinderte Kinder haben ab dem Schuljahr 2014/15 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Regelschule [2]. Nähere Informationen findest du auf der Seite des Landtags NRW.
Elterninformationen
Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen, wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen bis auf die Förderschwerpunkte „Sehen“ und „Hören + Kommunikation“ sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen. Wir haben eine Lister der Schulämter in NRW zusammengestellt.
Informationen für Lehrkräfte
Seit 2011 gibt es in jedem Schulamtsbezirk eine Stelle für Inklusionskoordinator*innen (IKO). Weitere 100 Stellen für Inklusionsfachberater*innen gibt es seit dem Schuljahr 2014/15. Aufgabe dieser Koordinator*innen und Berater*innen ist es, die Schulen bei der Inklusion zu unterstützen. Nähere Informationen zu den Aufgaben findest du auf dem Bildungsportal NRW. Eine Liste aller Ansprechpartner*innen findest du auf der interaktiven Karte der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur NRW (QUA-LiS). Im Juli 2018 hat das Kabinett "Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule“ beschlossen sowie ein Entwurf für eine neue Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke zur Verbändeanhörung freigegeben [3]
Dokumente zur Inklusion
- Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung
- Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderunf - AO-SF
- Ausbildungsordnung Grundschule
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek1
- Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts fürs sonderpädagogische Förderung
- 9. Schulrechtsgesetz
Inklusions- und Behindertenportal der UDE
Wir haben eine Seite zu der Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung auf der du weitere Informationen zum Thema findest.
Siehe auch
Quellen
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Schueler/index.html (zuletzt besucht am 4. März 2020)
- ↑ https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2013/10/Aufmacher138657.jsp (zuletzt besucht am 4. März 2020)
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Lehrkraefte/index.html (zuletzt besucht am 4. März 2020)
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-01