Kirchliche Unterrichtserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}} | Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des [[Religionslehre|Religions­unterrichts]] als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.}} | ||
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{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Beratung Mentorat Essen (Katholische Kirche)|Text= | |||
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|ansprechpartnerin=Dr. Kai Herberhold | |||
|strasse=An St. Marien 5a | |||
|ort=45141 Essen | |||
|tel=0201 36599315 | |||
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==Katholische Kirche== | ==Katholische Kirche== | ||
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Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat finden sie Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden. | Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat finden sie Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden. | ||
==Evangelische Kirche== | ==Evangelische Kirche== | ||
In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religions­unterricht]] an öffentlichen [[Schule|Schulen]]. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. | In der evangelischen Kirche bezeichnet die '''Vocatio''' ([http://www.lippische-landeskirche.de/side.php?news_id=351&part_id=0&navi=5 Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis]) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von [[Religionslehre|Religions­unterricht]] an öffentlichen [[Schule|Schulen]]. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von [[Evangelische Religionslehre|Evangelischer Religionslehre]] wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der [[Zweite Staatsprüfung|zweiten Staatsprüfung]] und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen. | ||
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden. | Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der [[Erste Staatsprüfung|Ersten Staatsprüfung]] bzw. dem [[Master|Master of Education]] für den [[Vorbereitungsdienst]] erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden. | ||
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===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis=== | ===Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis=== | ||
Auf der <blank text="Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität">https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php</blank> wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. | Auf der <blank text="Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität">https://www.uni-due.de/EvangelischeTheologie/studiengaenge_01kirche.php</blank> wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst. | ||
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Version vom 16. März 2020, 13:25 Uhr
Katholische Kirche
Bereits für den Vorbereitungsdienstes wird den Religionslehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichtserlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.
Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“ an die Studierenden versendet.
Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.
Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen , erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief bescheinigt werden.
- Start ins Mentorat
- Orientierungsgespräch
- Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
- Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
- Abschlussgespräch
Der Studienbegleitbrief wird dir im Bistum Essen beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungsgespräch ausgehändigt.
Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat finden sie Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.
Evangelische Kirche
In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio (Vokation - Kirchliche Lehrerlaubnis) generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungsfachausbildung oder eines Zertifikatskurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokationstagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.
Die Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.
Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichtserlaubnis
Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-05