BAföG: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. März 2020, 09:58 Uhr
Aufgrund der aktuellen Lage gelten vorübergehende neue Regelungen:
• alle bereits bewilligten Leistungen werden trotz Verschiebung des Semesterstarts vorläufig weiter gezahlt
• Studienstarter*innen im Sommersemester erhalten ihre Leistungen bereits ab dem regulären Semesterstart
• Online-Angebote müssen genutzt werden, um das Studium fortzusetzen
• Der Vorlagetermin für Leistungsnachweise verschiebt sich entsprechend der Verschiebung der Prüfungen
• Diese Regelungen gelten entsprechend für Studienaufenthalte im Ausland
Die vorgenannten Regelungen werden bei Bedarf der sich verändernden Situation angepasst. Ausführliche Informationen
BAföG in Duisburg-Essen
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Website findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Website des Studierendenwerks nachlesen.
Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende
Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Aktuelle Reformen
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-20