Schulleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  
*Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung  


==Siehe auch==
[https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/index.html Informationen zur Schulleiterlaufbahn]


==Siehe auch==
* <blank text="Wikipedia">http://de.wikipedia.org/wiki/Schulleitung</blank>
* <blank text=" Informationen zur Schulleiterlaufbahn">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-sein/index.html</blank>
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Version vom 31. März 2020, 13:34 Uhr

Die Schulleitung (die Schulleiterin oder der Schulleiter) leitet die Schule. Die Aufgaben sind über das Schulgesetz geregelt.

Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.

Aufgaben

Aufgaben der Schulleitung sind unter anderem

  • Vertretung der Schule nach außen
  • Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb (gleichmäßiger Einsatz der Lehrkräfte, geregelter Stundenplan u. a.)
  • Einberufung und Leitung von Konferenzen
  • Initiierung von Prozessen der Schulentwicklung und Schulerneuerung

Siehe auch

Informationen zur Schulleiterlaufbahn Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-14