Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die [[Studienfachberatung]] in deinem Fach (moderne Fremdsprache) bzw. die Modulbeauftragten wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du im Artikel [[Auslandsaufenthalt]]. | |||
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Version vom 1. April 2020, 09:50 Uhr
Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslandsaufenthalte verpflichtend. Auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können[1]:
- Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
- Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
- Erwerb der Hochschulreife im Zielland
- zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die Studienfachberatung in deinem Fach (moderne Fremdsprache) bzw. die Modulbeauftragten wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du im Artikel Auslandsaufenthalt.
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf [abgerufen am 01. April 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-18