Anerkennung und Anrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. April 2020, 18:01 Uhr

Im Lehramtsstudium an der UDE und für eine Lehrtätigkeit in NRW gibt es verschiedene Anerkennungsverfahren. Dieser Artikel listet Anerkennungsverfahren im Bereich Lehramt auf. Er soll dir helfen, die für dich richtige Information in deiner jeweiligen Situation zu finden.

Anerkennung Lehramtsbefähigungen (Ausland und andere Bundesländer)

Bist du Lehrerin oder Lehrer im Ausland oder einem anderen Bundesland, hast bereits eine Lehramtsbefähigung für ein Lehramt oder Lehramtsprüfungen (1. Staatsprüfung oder Master of Education (M. Ed.)) bestanden und möchtest in NRW in den Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst eingestellt werden, also an einer Schule arbeiten, findest du Informationen zur Anerkennung unter Anerkennung von Lehramtsprüfungen.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hast du bereits Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und möchtest diese für ein Lehramtsstudium an der UDE anerkennen lassen, beispielsweise, um dich anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben, findest du Informationen zum Anerkennungsverfahren unter Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Anrechnung Fachpraktische Tätigkeit

Studierst du für das Lehramt an Berufskollegs musst du die Fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Möchtest du wissen, ob du Berufserfahrung oder beispielsweise deine Ausbildung darauf anrechnen lassen kannst, schau im Artikel Fachpraktische Tätigkeit unter Nachweis und Anrechnung nach.

Anrechnung Praktika

Während deines Lehramtsstudiums absolvierst du verschiedene Praxisphasen. Wenn du wissen möchtest, ob du dir außeruniversitäre praktische Leistungen, beispielsweise die Arbeit mit Kindern oder Berufserfahrung, anrechnen lassen kannst, lasst dich vom Praktikumsbüro beraten.

Auslandsaufenthalte im Lehramtsstudium

Studierst du eine moderne Fremdsprache als eines deiner Unterrichtsfächer, ist ein verpflichtender Auslandsaufenthalt Teil deines Studiums. Hast du bereits Auslandsaufenthalte absolviert und fragst dich, ob du diese anrechnen lassen kannst, lies hier weiter: Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-04