Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [https://www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Die-ZfA/Ueber-uns/ueber-uns_node.html Zentralstelle für das Auslandsschulwesen] betreut die schulische Arbeit im Ausland.
Weltweit werden ca. 1200 Schulen, darunter mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen, die überwiegend in privater Trägerschaft geführt werden, personell und finanziell gefördert.
Weltweit werden ca. 1200 Schulen, darunter mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen, die überwiegend in privater Trägerschaft geführt werden, personell und finanziell gefördert.
Rund 2000 Auslandsdienst&shy;lehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater befinden sich an diesen Einrichtungen. Sie werden während ihrer Tätigkeit im Ausland organisatorisch, pädagogisch und finanziell von der ZfA betreut.
Rund 2000 Auslandsdienst&shy;lehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater*innen befinden sich an diesen Einrichtungen. Sie werden während ihrer Tätigkeit im Ausland organisatorisch, pädagogisch und finanziell von der ZfA betreut.


Zu den Aufgaben der Zentralstelle gehören:
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* Zuwendungen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
* Zuwendungen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
* Aufbau von Strukturen für eine internationale Zusammenarbeit
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Version vom 18. Mai 2020, 09:21 Uhr

Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreut die schulische Arbeit im Ausland. Weltweit werden ca. 1200 Schulen, darunter mehr als 140 Deutsche Auslandsschulen, die überwiegend in privater Trägerschaft geführt werden, personell und finanziell gefördert. Rund 2000 Auslandsdienst­lehrkräfte, Programmlehrkräfte und Fachberater*innen befinden sich an diesen Einrichtungen. Sie werden während ihrer Tätigkeit im Ausland organisatorisch, pädagogisch und finanziell von der ZfA betreut.

Zu den Aufgaben der Zentralstelle gehören:

  • Pädagogische und administrative Beratung der Deutschen Schulen und Bildungs­einrichtungen im Ausland, sowie Unterstützung beim Aufbau eines Qualitäts­managments
  • Gewinnung, Auswahl und Vermittlung von Lehrkräften für den Einsatz an den Deutschen Auslandsschulen sowie im öffentlichen Bildungswesen
  • Vorbereitung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften
  • Finanzielle Betreuung von Auslands­dienstlehrkräften und Programm­lehrkräften
  • Vorbereitung auf deutsche und internationale Abschlüsse
  • Entwicklung und Durchführung der Prüfungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz)
  • Deutsch­sprachiger Fachunterricht
  • Bildungsnaher Sachfachunterricht
  • Berufliche Bildung
  • Zuwendungen im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
  • Aufbau von Strukturen für eine internationale Zusammenarbeit

[1]

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Quellen


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-26