Förderschule: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Manche Schüler*innen benötigen eine sonderpädagogische Förderung. Eine Förderschule ist eine [[Schulformen|Schulform]], die diese Schüler*innen individuell und gezielt entsprechend ihres Förderbedarfs fördert. }}
{{Teaser|Text=Eine Förderschule ist eine [[Schulformen|Schulform]], die besondere Entwicklungsbedarfe von Kindern fördert. Diese können physischer, geistiger, emotionaler und sozialer Art sein. Sie werden unter dem Begriff der sonderpädagogischen Förderung zusammengefasst. }}


Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden.  
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden.  
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* Schulen für Kranke
* Schulen für Kranke


In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. Eine Förderschule kann aber dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarfs des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.  
In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. Eine Förderschule kann aber dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.  


Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:
Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

Version vom 17. August 2020, 10:21 Uhr

Eine Förderschule ist eine Schulform, die besondere Entwicklungsbedarfe von Kindern fördert. Diese können physischer, geistiger, emotionaler und sozialer Art sein. Sie werden unter dem Begriff der sonderpädagogischen Förderung zusammengefasst.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs geschieht in der Regel auf Antrag der Eltern. Wenn bei Schüler*innen ein Förderbedarf festgestellt wird, muss die Schulaufsicht über den Förderort und den Förderschwerpunkt entscheiden.

Der Förderort kann sein:

  • Allgemeine Schulen (allgemein­bildende Schulen und berufsbildende Schulen),
  • Förderschulen
  • Schulen für Kranke

In NRW findet die sonderpädagogische Förderung normalerweise an allgemeinen Schulen mit einem Schwerpunkt zum Gemeinsamen Lernen statt. Eine Förderschule kann aber dann eine Alternative sein, wenn der Förderbedarf des Kindes über das hinaus geht, was eine Lehrperson an einer regulären Schule im Rahmen ihrer Kompetenz leisten kann.

Der Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Art des Förderbedarfs. Folgende Förderschwerpunkte gibt es:

  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • Sehen
  • Sprache

Über das Schulministerium NRW findest du weitere Informationen dazu. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-27