Bachelor-Master: Praxissemester: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. August 2020, 13:33 Uhr
Absolvierst du aktuell dein Praxissemester und bist von Schulschließungen als Sicherheitsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus betroffen, hast du bereits eine Nachricht über das Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen im Praxissemester (PVP) erhalten. Bitte achte besonders aufmerksam auf deine E-Mails und dein Postfach in PVP. Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich an das Praktikumsbüro wenden. Bitte beachte dabei die Hinweise zum Minimalbetrieb in der UDE.
Allgemeine Informationen
Studienprojekte im Praxissemester
Deine Wahlentscheidungen, in welchen Teilstudiengängen du deine zwei Studienprojekte absolvieren möchtest, musst du bei HISinOne als Prüfungen anmelden. Dabei musst du beachten, dass du auch eine Prüfung für den unbenoteten Modulteil (für Grundschule: zwei Modulteile) anmeldest, obwohl du dort kein Studienprojekt durchführst. Du kannst dich wie gewohnt in der globalen Anmeldephase (5.-6. Vorlesungswoche) anmelden.
In den Teilstudiengängen wirst du auf die Durchführung eigener Studienprojekte im Praxissemester vorbereitet. Die Vorbereitungen für das Praxissemester bleiben unverändert, die Leistungen in den Vorbereitungsveranstaltungen müssen unabhängig vom Modul Praxissemester erbracht werden.
Du musst dich entscheiden, in welchen Teilstudiengängen du deine Studienprojekte absolvierst. Diese Entscheidung musst du bis zum letzten Tag des ersten Blockwochenzyklus schriftlich bei der Dozent*in der Begleitveranstaltung einreichen. Dies gibt dir die Möglichkeit, die Studienprojektskizzen mit der Ausbildungsschule und der Dozent*in zu besprechen. Prüfungen im Praxissemester finden nur noch in den Teilstudiengängen statt, in denen du ein Studienprojekt durchführst. Im Leitfaden für das Praxissemester unter dem Punkt "Zeitlicher Ablauf Praxissemester (2. Semester M. Ed.) findest du einen Kalender, in dem auch der letzte Tag des ersten Blockwochenzyklus eingetragen ist.
Die Summe aller zu erbringenden Leistungen im Praxissemester entspricht 12 CP (Arbeitspensum von ca. 360 Stunden). Wenn du Lehramt für die Grundschule studierst, sieht die Verteilung wie folgt aus:
- 5 CP für Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
- 5 CP für Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
- 1 CP für Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
- 1 CP für Teilstudiengang 4 ohne Studienprojekt
Lehrämter HRSGe, GyGe, BK:
- 5 CP für Teilstudiengang 1 mit Studienprojekt
- 5 CP für Teilstudiengang 2 mit Studienprojekt
- 2 CP für Teilstudiengang 3 ohne Studienprojekt
Anmeldung
Die Anmeldephase für das Praxissemester mit Beginn September findet Ende Oktober/Anfang November statt. Für das Praxissemester mit Beginn Februar ist die Anmeldephase Ende Mai/Anfang Juni. Die genauen Termine findest du im Praxisphasen-Anmeldeportal unter dem Punkt Praxissemester - PVP.
Für das Praxissemester an der UDE können sich nur Masterstudent*innen anmelden. Die ZfsL Kapazitäten und die Ausbildungsschulen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf bereitgestellt. Du kannst dich jedes Semester innerhalb der Anmeldefrist über die Online - Plattform PVP anmelden. Nach deiner Anmeldung wirst du zu einer Ausbildungsschule mit dazugehörigem ZfsL zugewiesen. Das Praktikum kannst du nur mit einem Nachweis schwerwiegender Gründe absagen, ansonsten bekommst du einen Fehlversuch. Beachte bitte, dass du keine Schule wählen darfst, an der du dein Abitur absolviert hast oder als Vertretungslehrer*in während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters tätig bist Änderungsordnung. Alle weiteren Informationen zum Praxissemester findest du auf der ZLB- Seite unter Praxisphasen.
Informationsveranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Situation kann momentan keine Informationsveranstaltung stattfinden. Stattdessen wurde ein Moodle Kurs mit entsprechenden Informationsvideos eingerichtet.
Das ZLB bietet immer vor Beginn der Anmeldephase Informationsveranstaltungen für interessierte Studierende und Lehrkräfte der Ausbildungsregion UDE an. Dort bekommst du Hinweise zur Organisation, zum Anmeldeverfahren und zum Ablauf des Praxissemesters. Alle Veranstaltungen sind inhaltsgleich. Weitere Informationen findest du auf der ZLB Webseite.
Ablauf
Im ersten Mastersemester musst du die vorbereitenden Veranstaltungen in deinen beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften besuchen. Im zweiten Semester findet dann das Praxissemester statt, welches auf ein Schulhalbjahr bezogen ist. Es fängt spätestens am 15. September bzw. 15. Februar jeden Jahres an und umfasst insgesamt 25 Credit Points. Diese sind aufgeteilt in einen universitären (12 CP) und einen schulischen (13 CP) Teil. Mehr Informationen zum Ablauf des Praxissemesters findest du im Flyer auf der ZLB-Seite unter Downloads.
Ziele
- Theorie und Praxis miteinander verbinden
- Verknüpfung von bereits erworbenem und neuem Wissen
- Studierende auf die Praxisanforderungen in der Schule vorbereiten
- eine Grundlage für den Vorbereitungsdienst schaffen
- Reflektion in Form eines Portfolios
Ein detaillierter Plan des 2. Semesters ist in folgenden Grafiken ersichtlich:
Datei:Workload PS GS.jpg
Übersicht für das Lehramt Grundschule[1]
Datei:Workload PS.jpg
Übersicht für die anderen Lehrämter[1]
Leitfaden zum Praxissemester
Im Leitfaden zum Praxissemester sind alle wichtigen Informationen zum Praxissemester enthalten. Er ist in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der ZfsL und der Schulen entstanden.
Häufig gestellte Fragen
Die Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um das Praxissemester findest du in unserem FAQ oder auf den Seiten des ABZ.
Anmeldesprechstunden zum Praxissemester
Das ZLB bietet Anmeldesprechstunden und Infoveranstaltungen für das Praxissemester an. Die aktuellen Termine für die Anmeldesprechstunden findest du auf der ZLB Webseite.
Rechtliche Hinweise
Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung, Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.
Achtung NEU: Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz, das Masernschutzgesetz, beschlossen. Es wurde zum 01. März 2020 wirksam und regelt die Impfpflicht wie folgt: bist du nach dem 01. Januar 1971 geboren, musst du dich impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn den Impfpass musst du der Leitung deiner Praktikumseinrichtung - spätestens am ersten Tag deines Praktikums - vorlegen. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst eine Impfung nicht, bittest du deine Ärztin oder deinen Arzt, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt: das Schreiben muss der Leitung deiner Praktikumseinrichtung spätestens am ersten Tag deines Praktikums vorliegen. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen. Das Formblatt Masernschutznachweis erhälst du mit dem Zuweisungsbescheid. Du findest es außerdem im Downloadbereich.
Ordnungen
- Praxissemesterordnung vom 9. Februar 2017, Änderung der Praxissemesterordnung vom 31. Juli 2018
- Änderungsordnung vom 3. Juli 2019
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 https://zlb.uni-due.de/leitfaden-praxissemester/ Absatz Organisation und Termine [zuletzt besucht am 02. Mai 2018]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-06-3