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Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren | Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testduchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.<ref>https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)</ref> | ||
Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test­umfang und die einbezogenen Test­aufgaben betrifft. | Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test­umfang und die einbezogenen Test­aufgaben betrifft. | ||
Aufgrund von Vorläufer­projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs­arbeiten“, „Kompetenz­test“, „Diagnose­arbeiten“ oder „Lernstands­erhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich. | Aufgrund von Vorläufer­projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs­arbeiten“, „Kompetenz­test“, „Diagnose­arbeiten“ oder „Lernstands­erhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich. | ||
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==Durchführung allgemein== | ==Durchführung allgemein== | ||
Eine Übersicht mit Beispielaufgaben | Eine Übersicht mit Beispielaufgaben findest du auf [https://www.iqb.hu-berlin.de/abitur/sammlung der Website des IQB]. | ||
Die Testaufgaben wurden anhand der [[Kompetenzstufenmodell|Kompetenz­stufen­modelle]] entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden. | Die Testaufgaben wurden anhand der [[Kompetenzstufenmodell|Kompetenz­stufen­modelle]] entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden. | ||
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==Auswertung und Ergebnisse== | ==Auswertung und Ergebnisse== | ||
VERA darf laut KMK Beschluss vom 8. März 2012 nicht benotet werden und ist daher ebenfalls ungeeignet für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen.<ref>https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq08 (zuletzt besucht am 24. August 2020)</ref> | VERA darf, laut KMK Beschluss vom 8. März 2012, nicht benotet werden und ist daher ebenfalls ungeeignet für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen.<ref>https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq08 (zuletzt besucht am 24. August 2020)</ref> | ||
Die Ergebnisse der Lernstands­erhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungs­bewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schüler*in zwischen zwei Noten steht. Die Lernstands­erhebungen werden nicht als Klassen­arbeit gewertet. | Die Ergebnisse der Lernstands­erhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungs­bewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schüler*in zwischen zwei Noten steht. Die Lernstands­erhebungen werden nicht als Klassen­arbeit gewertet. | ||
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Version vom 24. August 2020, 14:43 Uhr
Ziel von VERA ist die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit Blick auf die nationalen Bildungsstandards. VERA soll die Implementation der Bildungsstandards unterstützen und Hinweise zu einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts liefern.[1]
Zuständigkeit
Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testduchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.[2] Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Testumfang und die einbezogenen Testaufgaben betrifft. Aufgrund von Vorläuferprojekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichsarbeiten“, „Kompetenztest“, „Diagnosearbeiten“ oder „Lernstandserhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.
Konzeption
Seit 2009 werden die Testinstrumente, also der Test und die enthaltenen Aufgaben, zentral vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen erstellt.
Durchführung allgemein
Eine Übersicht mit Beispielaufgaben findest du auf der Website des IQB.
Die Testaufgaben wurden anhand der Kompetenzstufenmodelle entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden.
Durchführung in NRW
In NRW heißen die Vergleichsarbeiten VERA 3 sowie Lernstand 8 und werden in ganz NRW zu einem bestimmten bundesweit einheitlichen Termin durchgeführt.
Auswertung und Ergebnisse
VERA darf, laut KMK Beschluss vom 8. März 2012, nicht benotet werden und ist daher ebenfalls ungeeignet für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen.[3]
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schüler*in zwischen zwei Noten steht. Die Lernstandserhebungen werden nicht als Klassenarbeit gewertet.
FAQ
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unterhält ein eigenes FAQ, in dem die häufigsten Fragen von Erziehungsberechtigten und Schüler*innen zum Thema VERA 3 und VERA 8 zusammengestellt wurden.
Verwandte Seiten
Siehe auch
Quellen
- ↑ https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq01 (zuletzt besucht am 24. August 2020)
- ↑ https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)
- ↑ https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq08 (zuletzt besucht am 24. August 2020)
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