VERA: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zuständigkeit==  
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Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testduchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.<ref>https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)</ref>
Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testdurchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.<ref>https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)</ref>
Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test&shy;umfang und die einbezogenen Test&shy;aufgaben betrifft.
Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test&shy;umfang und die einbezogenen Test&shy;aufgaben betrifft.
Aufgrund von Vorläufer&shy;projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs&shy;arbeiten“, „Kompetenz&shy;test“, „Diagnose&shy;arbeiten“ oder „Lernstands&shy;erhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.
Aufgrund von Vorläufer&shy;projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs&shy;arbeiten“, „Kompetenz&shy;test“, „Diagnose&shy;arbeiten“ oder „Lernstands&shy;erhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.

Version vom 24. August 2020, 15:57 Uhr

Jedes Frühjahr werden in den Jahrgangsstufen 3 und 8 der all­gemein­bildenden Schulen in Deutschland parallele Vergleichs­arbeiten durch­geführt (VERA 3/VERA 8).

Ziel von VERA ist die Schul- und Unterrichts­entwicklung mit Blick auf die nationalen Bildungs­standards. VERA soll die Implementation der Bildungsstandards unterstützen und Hinweise zu einer kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts liefern.[1]

Zuständigkeit

Zuständig für die Durchführung sind die Länder. Sie organisieren zum Beispiel den Druck und die Verteilung der Testhefte, die Testdurchführung oder auch die Rückmeldungsgestaltung in jeweils eigener Verantwortung.[2] Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen, auch was Test­umfang und die einbezogenen Test­aufgaben betrifft. Aufgrund von Vorläufer­projekten variiert zudem die Bezeichnung - z. B. als „Vergleichs­arbeiten“, „Kompetenz­test“, „Diagnose­arbeiten“ oder „Lernstands­erhebung“. Rahmendaten und Abläufe sind jedoch für alle Länder gleich.

Konzeption

Seit 2009 werden die Test­instrumente, also der Test und die enthaltenen Aufgaben, zentral vom Institut zur Qualitäts­entwicklung im Bildungs­wesen erstellt.

Durchführung allgemein

Eine Übersicht mit Beispielaufgaben findest du auf der Website des IQB.

Die Testaufgaben wurden anhand der Kompetenz­stufen­modelle entwickelt, die sich in den Bildungsstandards wieder finden.

Durchführung in NRW

In NRW heißen die Vergleichs­arbeiten VERA 3 sowie Lernstand 8 und werden in ganz NRW zu einem bestimmten bundesweit einheit­lichen Termin durchgeführt.

Auswertung und Ergebnisse

VERA darf, laut KMK Beschluss vom 8. März 2012, nicht benotet werden und ist daher ebenfalls ungeeignet für eine Prognose des Schulerfolgs in weiterführenden Schulen.[3]

Die Ergebnisse der Lernstands­erhebungen werden ergänzend zu den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ bei der Leistungs­bewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote ergänzend herangezogen, wenn eine Schüler*in zwischen zwei Noten steht. Die Lernstands­erhebungen werden nicht als Klassen­arbeit gewertet.

FAQ

Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen unterhält ein eigenes FAQ, in dem die häufigsten Fragen von Erziehungsberechtigten und Schüler*innen zum Thema VERA 3 und VERA 8 zusammen­gestellt wurden.

Verwandte Seiten

Siehe auch

Quellen

  1. https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq01 (zuletzt besucht am 24. August 2020)
  2. https://www.iqb.hu-berlin.de/vera (zuletzt besucht am 24. August 2020)
  3. https://www.iqb.hu-berlin.de/vera/faq/#faq08 (zuletzt besucht am 24. August 2020)

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