Learning Agreement: Unterschied zwischen den Versionen
Sylvia (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text= | ||
Du studierst Lehramt und hast Interesse an einem Auslandsstudium oder Auslandspraktikum? Dann liefert dir dieser Artikel wichtige Informationen dazu wie die Studienleistungen, die du im Ausland erbringst, auch anerkannt werden können.}} | |||
Die Lernvereinbarung wird | Besprich dein Vorhaben möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und besprecht die Auswahl von Kursen und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist ein Learning Agreement (Lernvereinbarung oder Studienabkommen) abzuschließen. Darin wird verabredet, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können. | ||
Das [[https://www.uni-due.de/international/outgoings_erasmus_studienaufenthalte.php Learning Agreement]] muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das LA die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend. | |||
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des [[ERASMUS|ERASMUS-Programms]], ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend. | |||
{{Gültigkeit|Datum=2021-04-07}} | |||
{{Gültigkeit|Datum=2021- | |||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
[[Kategorie: Definitionen]] | [[Kategorie: Definitionen]] | ||
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]] | [[Kategorie:Dokumente/Formulare]] |
Version vom 1. Oktober 2020, 14:34 Uhr
Besprich dein Vorhaben möglichst früh mit deiner zuständigen Fachkoordinator*in und besprecht die Auswahl von Kursen und informiere dich über das Anerkennungsverfahren deiner Fakultät. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht automatisch. Hierzu ist ein Learning Agreement (Lernvereinbarung oder Studienabkommen) abzuschließen. Darin wird verabredet, welche Kurse im Ausland absolviert werden und für welche Kurse/Module diese angerechnet werden können.
Das [Learning Agreement] muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts von dir, deiner Heimathochschule und deiner Gasthochschule unterschrieben werden. Du stimmst im Learning Agreement zu, das vereinbarte Studienprogramm an der Gasthochschule zu absolvieren. Die Heimathochschule garantiert durch das LA die volle akademische Anerkennung der aufgeführten Module bzw. Lehrveranstaltungen. Das Learning Agreement ist für alle drei Parteien bindend.
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms, ist der Abschluss eines Learning Agreements verpflichtend.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-04-07