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Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und sind für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird. | Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und sind für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird. | ||
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, welcher nur auf Wunsch der Kontrolleure vorgezeigt werden muss.<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml (zuletzt besucht am | Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, welcher nur auf Wunsch der Kontrolleure vorgezeigt werden muss.<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml (zuletzt besucht am 05. November 2020)</ref> | ||
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Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Website des VRR]. | Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der [https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tarifgebiete-regionen-preisstufen/ Website des VRR]. | ||
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Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets: | Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets: | ||
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==Nutzungsberechtigung== | ==Nutzungsberechtigung== | ||
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am | Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 05. November 2020]</ref>: | ||
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Version vom 5. November 2020, 13:49 Uhr
Es gibt keine Sonderregelung für das Semesterticket aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden Online-Semester, in denen das Ticket weniger genutzt wird als sonst. Verhandlungen des AStA mit dem VRR, der Ruhrbahn und der DVG über eine Rückerstattung oder Senkung des Betrages sind ohne Erfolg geblieben.
Allgemeines
Um das Semesterticket nutzen zu können, hast du zwei Möglichkeiten: Mobil über die myUDE-App oder als PDF-Ausdruck über HISinOne. Auf der Website des Bereichs Einschreibungswesen findest du eine ausführliche Anleitung, wie du dein Semesterticket in der App oder in HISinOne herunterladen kannst. Das Ticket ist immer nur für ein Semester gültig. Beachte bitte, dass du ordnungsgemäß für das neue Semester zurückgemeldet sein musst, um es zu erhalten, d. h. du musst den Semesterbeitrag vollständig überwiesen haben. Das Ticket steht normalerweise 14 Tage vor Semesterbeginn zur Verfügung. Solltest du Probleme beim Herunterladen des Tickets haben, schreib eine E-Mail an semesterticket@uni-due.de. Studierendenausweise, die vor dem Wintersemester 2016/17 ausgestellt wurden, gelten NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.
Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht übertragbar und nicht frei käuflich. Beide sind aneinander gekoppelt und sind für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
Das Semesterticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig, welcher nur auf Wunsch der Kontrolleure vorgezeigt werden muss.[1]
Semesterticket im VRR
Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Website des VRR[2] und des AStA[3]
Rahmenbedingungen des VRR-Semestertickets:
- Es gilt für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse.
- Du kannst ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
- Du darfst zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:
- Montags bis freitags ab 19:00 Uhr
- An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. Dezember und 31. Dezember ganztägig im gesamten Verbundraum
- Das VRR-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
Den Geltungsbereich des Semestertickets im VRR-Gebiet findest du auf der Website des VRR.
NRW-Ticket
Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen von der Website des Infoportals mobil.nrw[6]
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
- Das NRW-Semesterticket gilt für beliebig viele Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW.
- Das NRW-Semesterticket ist durch ein Zusatzticket erweiterbar - die 1. Wagenklasse darfst du aber auch mit einem Zusatzticket nicht benutzen.
- Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Semesterticket) geschlossen werden.
- Hinweis: Die Mitnahme eines Fahrrads oder einer anderen Person ist außerhalb des VRR nicht gestattet!
- Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket kannst du in dieser Übersicht nachlesen (ab Seite 30).
Vorkursticket
Wenn du als Erstsemester Vorkurse vor Beginn deines Studiums besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Informationen dazu findest du auf der Website des VRR unter dem Punkt "Ticketvarianten".
Nutzungsberechtigung
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen[7]:
- Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Befreiung
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du beim Einschreibungswesen einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen
Studierende, die sich im laufenden Semester exmatrikulieren, können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen. Die genauen Konditionen dafür findest du auf der Seite des AStA, ebenso wie den Antrag auf Rückerstattung.
Quellen
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml (zuletzt besucht am 05. November 2020)
- ↑ https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/ticketuebersicht/ticket/vrr/semesterticket/ [zuletzt besucht am 05. November 2020]
- ↑ http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 05. November 2020]
- ↑ https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 05. November 2020]
- ↑ https://infoportal.mobil.nrw/fileadmin/02_Wiki_Seite/05_NRW_Tarif/01_Ticketinfos/SemesterTicketNRW_GueltigkeitAusserh_2019_01-15.pdf [zuletzt besucht am 05. November 2020]
- ↑ https://infoportal.mobil.nrw/nrw-tarif/ticketinfos-im-detail.html#c1024 [zuletzt besucht am 05. November 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 05. November 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-30