Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Alle Lehramtsstudierenden haben seit dem [[WiSe]] 2014/15 die Möglichkeit, die [[Zusatzqualifikation]] [https://www.uni-due.de/daz-daf/zus/index.php „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)“] zu erwerben. Diese wird vom [[Zentrum für Lehrerbildung]] und dem Institut für [[Deutsch als Zweitsprache|Deutsch als Zweit- und Fremdsprache]] in Kooperation mit den [[Bildungswissenschaften]] und dem [[Institut für Optionale Studien (IOS)|Institut für Optionale Studien]] angeboten.}}  
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Die richtige [https://www.uni-due.de/daz-daf/zus/ansprechpartnerzus.php Ansprechperson] für deine Schulform und deren Kontaktdaten findest auf der Webseite der ZuS.


Für weitere Informationen kannst du die aufgelisteten Ansprech­partner*innen kontaktieren.
Zahlreiche [[Fachdidaktik]]en sind hierüber informiert und beteiligen sich an dieser Zusatzqualifikation.


==Was musst du hierfür tun?==
==Was musst du hierfür tun?==

Version vom 6. November 2020, 15:18 Uhr

Während deines Lehramtsstudiums kannst du die Zusatzqualifikation „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)“ erwerben. Diese wird unter anderem vom ZLB und dem Institut für Deutsch als Zweit und Fremdsprache (DaZ/DaF) angeboten.

Die Veranstaltungen, die du im Bachelor- oder Masterstudium belegen kannst, bieten dir die Möglichkeit, deine Kenntnisse in den Themenbereichen Sprachbildung, Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Interkulturalität zu vertiefen.

Die richtige Ansprechperson für deine Schulform und deren Kontaktdaten findest auf der Webseite der ZuS.


Was musst du hierfür tun?

Voraussetzung für diese Zusatzqualifikation ist die Belegung des DaZ-​Moduls. Für den Erwerb der Zusatzqualifikation benötigst du darüber hinaus noch weitere 20 CP, die sich wie folgt zusammensetzen:

Du studierst insgesamt 14 CP im Wahlpflichtbereich. Das bedeutet, dass du im Rahmen deines regulären Studienverlaufs Wahlpflichtveranstaltungen im Bereich „Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft“ auswählst. Diese sind folgenden Bereichen zugeordnet:

A) Mehrsprachigkeit und Sprachbildung in der Praxis (mindestens 4 CP)

B) Interkulturelle Pädagogik (mindestens 3 CP)

C) Unterrichtsfach und Sprache (mindestens 3 CP)

D) Sprache der Migrantinnen und Migranten (4 CP)

Im Bereich D muss du eine Sprache wählen, die du noch nicht beherrschst. Sprachen, die du in der Schule oder im regulären Studium gelernt hast sowie Familiensprachen können im Rahmen der Zusatzqualifikation nicht noch einmal erlernt werden. Anerkannt werden nur Anfängerkurse.

Den Abschluss des Studien­schwerpunkts bildet eine 30-minütige mündliche Fachdiskussion (2 CP), die deine Abschlussprüfung darstellt. Für diese musst du dich in der Anerkennungsveranstaltung anmelden. Die Termine für die Veranstaltungen findest du auf der Website.

Aus diesem Verlaufsplan wird ersichtlich, wo du dir Credit Points anrechnen lassen könntest und was du zusätzlich noch belegen musst, um die Zusatzqualifikation zu erhalten.

Anmeldung

Du meldest dich persönlich im Rahmen einer Einführungsveranstaltung zur Zusatzqualifikation an. Dort erhältst du Informationen zum Erwerb der Zusatzqualifikation, wirst in die Teilnehmerliste eingetragen und bekommst einen Belegbogen, mit dem du zu einem späteren Zeitpunkt deine absolvierten Veranstaltungen nachweist.

Die Termine für die Einführungsveranstaltung findest du auf der Homepage unter Aktuelles.

Bescheinigung

Über deine Leistungen erhältst du abschließend eine Bescheinigung deiner Hochschule. Diese bekommst du vom Zentrum für Lehrerbildung ausgehändigt.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-09