Studium mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind | {{Teaser|Text= An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schwangere und Studierende mit Kind. In diesem Artikel findest du Informationen und Angebote zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Studium mit Kind.}} | ||
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Version vom 27. November 2020, 10:03 Uhr
Studierendenwerk
Das Studierendenwerk bietet werdenden Eltern eine umfassende Beratung an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind unter anderem Sozialleistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Arbeitslosengeld II oder Mutter-Kind-Stiftung, Sonderregelungen bei Prüfungen, Beurlaubung, BAföG-Verlängerung oder auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Lehramtsstudium
Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an Annika Rating wenden. Du solltest die Beratung unbedingt frühzeitig wahrnehmen, wenn es um deine Praxisphasen geht.
Beschwerden und Probleme
Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.
Finanzielle Hilfen
Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie BAföG mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Stipendien. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen: Beratung Finanzierung von Studium und Familie.
Auslandsaufenthalt
Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kindern ins Ausland gehen, können ggf. auf Antrag Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim Akademischen Auslandsamt (International Office). Dort findest du auch Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes.
Feuerwehrtopf
In Notfallsituationen bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem Feuerwehrtopf. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.
Geflüchtete/Refugees
Geflüchtete mit Kindern, die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter Angebote für Flüchtlinge oder Offers for refugees.
Online Beratung
Für Studierende mit Kindern bietet das Studierendenwerk über die Lernplattform Moodle eine Online-Beratung für Studierende mit Kindern an. Um dich bei Moodle anmelden zu können, brauchst du eine Unikennung.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das Einschreibungswesen frühzeitig über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das Meldeformular im Einschreibungswesen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich. Als Nachweis legst du eine Kopie des Mutterpasses, ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme bei.
Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
- Der Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung. Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes aber nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz für Prüfungen und Studienleistungen unterbrechen und anschließend fortsetzen.
- Du kannst dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen freistellen lassen.
- Du hast einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
- Du kannst die Wickel-, Still- und Ruheräume für Pausen, zum Stillen und zum Wickeln nutzen.
Beurlaubung
Eine Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes kann ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen Kindererziehung (nicht Schwangerschaft!) beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche
Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche[1], die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:
- Wenn du dich in Mutterschutz oder Elternzeit befindest, alleinerziehend bist oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegst (Nachweis durch ärztliches Attest), kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.[2]
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden oder die Dozierende der betroffenen Veranstaltung[3]. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
- In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. Germanistik oder Mathematik). Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
- Schwangere und Student*innen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet [4]. Versäumst du also z. B. eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet[5].
- Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen auf Antrag individuell festlegen, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen neu festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.[6]
- Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Kinderbetreuung
Das Studierendenwerk ist Träger der Kindertagesstätten Brückenspatzen, Tiegelkids und der Kita Campino. Alle Einrichtungen nehmen Kinder von Studierenden ab vier Monaten auf. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen von pädagogischen Fachkräften ganztägig betreut. Zu den Angeboten des Studierendenwerks gibt es eine FAQ Liste: FAQ Kinderbetreuung.
- Weitere Informationen zu den Brückenspatzen (Essen)
- Weitere Informationen zu den Tiegelkids (Essen)
- Weitere Informationen zu den Campino Kids (Duisburg)
- In Duisburg und Mühlheim gibt es zusätzlich Kindertagespflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren: Die Campuskids, Forscherkids und Ruhrkids.
Die Betreuungsplätze sind stark nachgefragt und ein Platz kann nicht garantiert werden. Wenn du einen Betreuungsplatz möchtest, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.
Ein weiteres Angebot ist die AStA-Krabbelburg. Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungseinrichtung. Grundidee ist, dass sich studierende Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder abwechseln, sodass jeder Kinder betreut und jeder studieren kann. Die Krabbelburg befindet sich in V13 V00 am Campus Essen; es werden Plätze für Kinder aller Altersstufen ab 12 Monaten angeboten. Kontakt kann über die E-Mail Adresse der Krabbelburg oder die Referenten der Sozialpolitik aufgenommen werden.
Kurzzeit- und Ferienbetreuung
Auf den Seiten des Familienservicebüros (FSB) findest du Informationen zur bedarfsgerechten, stundenweisen Kurzzeitbetreuung. Diese findet in Räumlichkeiten des campusnahen (Campus Essen) Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen 4 Monaten und 12 Jahren.
Ist dein Kind oder sind deine Kinder bereits eingeschult, kannst du in den Schulferien das Ferienangebot des Familienservice auch als Student*in nutzen.
Wickel-, Still- und Ruheräume
An beiden Campi gibt es Wickel-, Still- und Ruheräume . Diese kannst du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen und zum Stillen und Wickeln nutzen. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.
Mensa
In der Mensa gibt es einen „Kinderteller“ für Studierende mit Kind. Für 50 Cent kann man sich aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Einfach an der Essensausgabe nach dem Kinderteller fragen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen. Den Kinderteller gibt es bis zum einschließlich 6. Lebensjahr.[7]
Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Du kannst den Raum auch vorab reservieren. Mehr Informationen findest du auf den Seiten der UB unter Angebote für Eltern.
Kinderwagen
Wenn du mit dem Kinderwagen am Campus Essen unterwegs bist, kannst du als Unterstützung den Campus-Wegweiser Essen (Wegweiser für alle mit Rollstuhl, Kinderwagen und Co.) der Inklusionsstelle nutzen, um dich besser zurecht zu finden.
Siehe auch
- Flyer Studieren mit Familie - Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben (Kinder und Pflege) an der UDE (Stand: Mai 2019) der Gleichstellungsbeauftragten
- Familiengerechte Hochschule: FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende
- Linksammlung des AStA: Studieren mit Kind
- Familiengerechte Hochschule: Downloads und Links
- Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu Familienleistungen
- Broschüren des BMFSFJ: Leitfaden zum Mutterschutz und Broschüre zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#RSZ-2 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]
- ↑ https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-22