Bachelor-Master: Praxissemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf der [https://zlb.uni-due.de/corona/ Seite des ZLB] findest du eine Übersicht über alle relevanten Veranstaltungen und Anlaufstellen für Lehramtsstudierende, die coronabedingt Änderungen eingeführt haben.
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==Allgemeine Informationen==
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Version vom 12. Januar 2021, 08:29 Uhr


Auf der Seite des ZLB findest du eine Übersicht über alle relevanten Veranstaltungen und Anlaufstellen für Lehramtsstudierende, die coronabedingt Änderungen eingeführt haben.

Allgemeine Informationen

Das Praxissemester findet im zweiten Semester des Masterstudiums statt. Es wird von der UDE verantwortet und in Kooperation mit den Zentren für schul­praktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld und Oberhausen sowie den Schulen der Ausbildungsregion gemeinsam gestaltet und begleitet. Das bedeutet, dass du für ein Semester Erfahrungen in der Schulpraxis sammelst. Dabei wirst du von den zuständigen ZfsLs und der Universität unterstützt, indem du in beiden Institutionen Veranstaltungen besuchst.

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Studienprojekte im Praxissemester


Deine Wahlentscheidungen, in welchen Teilstudiengängen du deine zwei Studienprojekte absolvieren möchtest, musst du in HISinOne als Prüfungen anmelden. Beachte dabei, dass du auch eine Prüfung für den unbenoteten Modulteil (für Grundschule: zwei Modulteile) anmeldest, obwohl du dort kein Studienprojekt durchführst. Du kannst dich in der globalen Anmeldephase (5.-6. Vorlesungswoche) anmelden.


In den Teilstudiengängen wirst du auf die Durchführung eigener Studienprojekte im Praxissemester vorbereitet. Die Vorbereitungen für das Praxissemester bleiben unverändert, die Leistungen in den Vorbereitungsveranstaltungen müssen unabhängig vom Modul Praxissemester erbracht werden.

Die Entscheidung, in welchen Teilstudiengängen du deine Studienprojekte absolvierst, musst du bis zum letzten Tag des ersten Blockwochenzyklus schriftlich bei der Dozent*in der Begleitveranstaltung einreichen. Dies gibt dir die Möglichkeit, die Studienprojektskizzen mit der Ausbildungsschule und der Dozent*in zu besprechen. Prüfungen im Praxissemester finden nur noch in den Teilstudiengängen statt, in denen du ein Studienprojekt durchführst. Im Leitfaden für das Praxissemester unter dem Punkt "Zeitlicher Ablauf Praxissemester (2. Semester M. Ed.)" findest du einen Kalender, in dem auch der letzte Tag des ersten Blockwochenzyklus eingetragen ist.

Anmeldung

Für das Praxissemester mit Beginn Februar 2021 hat die Anmeldephase vom 05. November bis zum 18. November 2020 stattgefunden. Der nächste Anmeldetermin für das Praxissemester mit Beginn im September 2021 wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 sein und wird hier bekannt gegeben. Die genauen Termine findest du ebenfalls im Praxisphasen-Anmeldeportal.

Für das Praxissemester an der UDE können sich nur Masterstudierende anmelden. Die ZfsL Kapazitäten und die Ausbildungsschulen werden von der Bezirksregierung Düsseldorf bereitgestellt. Du kannst dich jedes Semester innerhalb der Anmeldefrist über die Online-Plattform PVP anmelden. Nach deiner Anmeldung wirst du einer Ausbildungsschule mit dazugehörigem ZfsL zugewiesen. Das Praktikum kannst du nur mit einem Nachweis schwerwiegender Gründe absagen, ansonsten bekommst du einen Fehlversuch. Beachte bitte, dass du keine Schule wählen darfst, an der du dein Abitur absolviert hast oder als Vertretungslehrer*in während des schulpraktischen Teils des Praxissemesters tätig bist (s. Änderungsordnung). Alle weiteren Informationen zum Praxissemester findest du auf der ZLB- Seite unter Praxisphasen.

Informationsveranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation kann momentan keine Informationsveranstaltung an der UDE stattfinden. Dafür fand am 30. Oktober 2020 eine Online-Informationsveranstaltung statt. Die nächste Informationsveranstaltung ist im Frühjahr 2021 geplant und wird hier bekannt gegeben.


Das ZLB bietet immer vor Beginn der Anmeldephase Informationsveranstaltungen für interessierte Studierende und Lehrkräfte der Ausbildungsregion UDE an. Dort bekommst du Hinweise zur Organisation, zum Anmeldeverfahren und zum Ablauf des Praxissemesters. Alle Veranstaltungen sind inhaltsgleich. Weitere Informationen findest du auf der ZLB Webseite.

Ablauf

Im ersten Mastersemester musst du die vorbereitenden Veranstaltungen in deinen beiden Fächern und in den Bildungswissenschaften besuchen. Im zweiten Semester findet dann das Praxissemester statt, welches auf ein Schulhalbjahr bezogen ist. Es fängt spätestens am 15. September bzw. 15. Februar jeden Jahres an und umfasst insgesamt 25 Credit Points. Diese sind aufgeteilt in einen universitären (12 CP) und einen schulischen (13 CP) Teil. Mehr Informationen zum Ablauf findest du im Flyer zum Praxissemester.

Ziele

  • Theorie und Praxis miteinander verbinden
  • Verknüpfung von bereits erworbenem und neuem Wissen
  • Studierende auf die Praxisanforderungen in der Schule vorbereiten
  • eine Grundlage für den Vorbereitungsdienst schaffen
  • Reflektion in Form eines Portfolios


Ein detaillierter Plan des 2. Semesters ist in folgenden Grafiken ersichtlich: Datei:Workload PS GS.jpg
Übersicht für das Lehramt Grundschule


Datei:Workload PS.jpg
Übersicht für die anderen Lehrämter

Leitfaden zum Praxissemester

Im Leitfaden zum Praxissemester sind alle wichtigen Informationen zum Praxissemester enthalten. Er ist in Zusammen­arbeit mit Vertreter*innen der ZfsL und der Schulen entstanden.

Häufig gestellte Fragen

Die Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um das Praxissemester findest du in unserem FAQ oder auf den Seiten des ABZ.

Anmelde­sprechstunden zum Praxissemester

Das ZLB bietet Anmeldesprechstunden (per Telefon und per Video) für das Praxissemester an. Die aktuellen Termine für die Anmeldesprechstunden findest du auf der ZLB Webseite

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Rechtliche Hinweise

Das ZLB hat umfangreiche Materialien zusammengestellt, die über die rechtlichen Fragen während des Praktikums informieren, u. a. über Unfallversicherung, Haftung, besondere Gefährdung durch Infektionskrankheiten, Belehrung zum Datenschutz, zur allgemeinen Verschwiegenheit und zum Infektionsschutzgesetz. Die Formulare findest du im Downloadbereich der ZLB-Website.

Der Gesetzgeber hat ein neues Gesetz, das Masernschutzgesetz, beschlossen. Es wurde zum 01. März 2020 wirksam und regelt die Impfpflicht wie folgt: bist du nach dem 01. Januar 1971 geboren, musst du dich impfen lassen, sofern du keinen Impfschutz hast. Achte bitte darauf, dass du die Impfung in deinen Impfpass eintragen lässt, denn den Impfpass musst du der Leitung deiner Praktikumseinrichtung - spätestens am ersten Tag deines Praktikums - vorlegen. Kannst du dies nicht, darfst du dein Praktikum nicht antreten. Bist du gegen Masern immun oder verträgst eine Impfung nicht, bittest du deine Ärztin oder deinen Arzt, dir dies durch ein entsprechendes Schreiben zu belegen. Auch hier gilt: das Schreiben muss der Leitung deiner Praktikumseinrichtung spätestens am ersten Tag deines Praktikums vorliegen. Kannst du es nicht vorlegen, darfst du dein Praktikum nicht beginnen. Das Formblatt Masernschutznachweis erhälst du mit dem Zuweisungsbescheid. Du findest es außerdem im Downloadbereich des ZLB.

Im Downloadbereich des ZLB unter dem Menüpunkt Praxisphasen BA/MA LABG 2016 findest du auch alle relevanten Ordnungen und viele weitere wichtige Informationen zum Praxissemester.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-01