Zweithörer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Weiterleitung nach Zweithörerschaft erstellt)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Teaser|Text=Du bist an einer anderen Hochschule eingeschrieben, möchtest aber an der Universität Duisburg-Essen (UDE) einzelne Lehrveranstaltungen deines Studienganges besuchen oder einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren, dann kannst du eine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Zweithörerschaft] beantragen. Hierbei wird in kleine und große Zweithörerschaft unterschieden.
#REDIRECT[[Zweithörerschaft]]
}}
 
== Kleine Zweithörerschaft ==
Du studierst an einer anderen Hochschule und möchtest an der UDE einige Lehrveranstaltungen deines Studiengangs belegen, dann kannst du eine kleine Zweithörerschaft mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen beantragen. Wähle dazu die entsprechenden Veranstaltungen anhand des [[Vorlesungsverzeichnis|Vorlesungsverzeichnisses]] aus, trage diese in den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/zweithoererantrag.pdf Antrag auf Zulassung zur kleine Zweithörerschaft] ein und lege den ausgefüllten Antrag zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung deiner Ersthochschule beim [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ Einschreibungswesen] vor.
 
Die Zulassung ist möglich, sofern keine [[Zulassungsbeschränkung]]en von der [[Fakultät]] beschlossen wurden und gilt immer für ein [[Semester]]. Für die kleine Zweithörerschaft ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags sowie die Kontoverbindung findest du auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml Webseite des Einschreibungswesens].
 
Studierende, die an der [[Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr)]] teilnehmen, das heißt an der TU Dortmund oder der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind, müssen keinen Antrag auf "kleine Zweithörerschaft" stellen und auch keinen Beitrag entrichten. Um Prüfungen abzulegen, ist allerdings eine Anmeldung im [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Bereich Prüfungswesen]] erforderlich.
 
== Große Zweithörerschaft ==
Eine Zulassung für die große Zweithörerschaft kann beantragen, wer bereits an einer Hochschule eingeschrieben ist und an der [[UDE]] einen anderen, zusätzlichen Studiengang studieren möchte. Hierbei ist zu beachten, dass man maximal in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben wird. Der zusätzliche Studiengang muss [[zulassungsfrei]] sein. Die [[Einschreibung]] erfolgt innerhalb der festgesetzten [[Termine]] . Den Antrag auf Einschreibung findest du auf der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/einschreibungsantrag.pdf UDE Webseite]. Wer für die große Zweithörerschaft zugelassen ist, meldet sich zu jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist unter Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/nebenhoerer.shtml</ref>
 
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Einschreibungswesen]]
*[[Gasthörer]]
==Quellen==
<references />
 
{{Gültigkeit|Datum=2021-03-30}}
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Definitionen]]

Aktuelle Version vom 15. Januar 2021, 15:17 Uhr

Weiterleitung nach: