Dekanate: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder | Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter*innen der anderen Gruppen zwei Jahre.<br> | ||
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder des Dekanats. | Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder des Dekanats. | ||
Version vom 25. Januar 2021, 15:49 Uhr
Auf der Homepage der UDE werden zu den verschiedenen Fakultäten die Dekanate aufgelistet.
Dekan*in
Jede Dekan*in leitet einen Fachbereich bzw. eine Fakultät einer Hochschule. Dekan*in, Prodekan*in und Studiendekan*in bilden gemeinsam das Dekanat. Von den Mitgliedern des Dekanats vertreten Dekan*innen den Fachbereich/die Fakultät innerhalb der Universität. Sie bzw. er ist Vorsitzende*r des Fachbereichsrats bzw. Fakultätsrats. In der Grundordnung der UDE findest du weitere Informationen zum Thema.
Dekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dirk Hartmann
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Petra Stein
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Gisela Steins
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr.-Ing. Erwin P. Rathgeb
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Peter Anker
- Mathematik (Fakultät): Prof. Dr. Georg Weiß
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Michael Schreckenberg
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Torsten C. Schmidt
- Biologie (Fakultät): Prof. Dr. Markus Kaiser
- Ingenieurwissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Ing. Dieter Schramm
Prodekan*in
Jede Prodekan*in ist die Stellvertreter*in der Dekan*in. Sie oder er wird von der Dekan*in vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt.
Prodekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Volker Steinkamp
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Michael Kaeding (Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs)
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dieter Münk (Prodekan für Entwicklungsplanung), Prodekanin für Diversity Management (N.N) und Prof. Dr. Thomas Mühlbauer (Prodekan für Forschung)
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Volker Clausen und Prof. Dr. Rüdiger Kiesel
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Alf Kimms und Prof. Dr. Annette G. Köhler
- Mathematik (Fakultät): Prof. Dr. Irwin Yousept
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Michael Horn-von Hoegen und Prof. Dr. Rolf Möller
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Maik Walpuski
- Biologie (Fakultät): Prof. Dr. Philipp Schmiemann (Prodekan für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs) und Prof. Dr. Christian Johannes (Prodekan für Lehre, Studium und Weiterbildung)
- Ingenieurwissenschaften (Fakultät): Prof. Holger Hirsch, Prof. Alexander Malkwitz, Prof. Torben Weis
Studiendekan*in
Jede Studiendekan*in wird auf Vorschlag der Fachschaftsvertretung vom Fakultätsrat gewählt. Sie oder er ist Ansprechpartner*in für organisatorische, klausurtechnische und praktische Probleme, die während des Studiums auftauchen.
Studiendekan*innen der verschiedenen lehrerausbildenden Fakultäten
- Geisteswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dietmar Osthus
- Gesellschaftswissenschaften (Fakultät): Dr. Solveig Randhahn und Prof. Dr. Gregor Bongaerts
- Bildungswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Dirk Hofächer
- Wirtschaftswissenschaften (Fakultät): Prof. Dr. Michael Goedicke
- Mercator School of Management - Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Volker Breithecker
- Mathematik (Fakultät): Prof. Dr. Frank Müller (Campus Duisburg) und Prof. Dr. Georg Hein (Campus Essen)
- Physik (Fakultät): Prof. Dr. Hermann Nienhaus
- Chemie (Fakultät): Prof. Dr. Jochen Gutmann
- Ingenieurwissenschaften (Fakultät): Barbara König
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professor*innen , Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Professor*innen und neue Studienordnungen.
Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:
- acht Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- je zwei Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter*innen
- drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter*innen der anderen Gruppen zwei Jahre.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind dagegen die Mitglieder des Dekanats.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-15
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-25