Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
* [[Studium mit Kind]]
* [[Studium mit Kind]]
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
* [[Behinderte und chronisch kranke Studierende|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]
* [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]





Version vom 16. Februar 2021, 15:31 Uhr

Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.

Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du im für dich passenden Artikel lesen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-29