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Version vom 14. Juli 2021, 14:05 Uhr
Dies kann zum Beispiel eine Strategie zur Förderung von leistungsstarken und leistungsschwachen Schüler*innen sein, die Festlegung von Bildungsstandards oder die Einrichtung eines Pools an Abiturprüfungsaufgaben für Lehrer*innen um die Einhaltung der Bildungsstandards zu sichern.
Das Monitoring findet auf der Grundlage der Ergebnisse bereits vorhandener Studien und Berichterstattungen statt, wie die Internationale Schulleistungsstudie PISA, Vergleichsstudien wie VERA 3 und 8 oder die Gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern.
Das Bildungsmonitoring geht auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus 2006 zurück. Die KMK entwickelt die Strategien in Diskussion mit den Vertreter*innen der Bildungswissenschaft, der Gewerkschaften und Verbände, der Eltern und der Schülerschaft.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-28