Referendariat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Referendariat|Vorbereitungsdienst]] / das [[Referendariat]] ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die Ausbildung in dieser Phase findet in [[Studienseminare NRW|Studienseminaren]] (künftig: Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) und an den Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es für die unterschiedlichen Schulstufen mehrere Studienseminare. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich momentan noch für alle Schulformen in NRW über 24 Monate. (Weitere Informationen siehe unter: Refortmierter Vorbereitungsdienst am Ende des Artikels). Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem [[Zweiten Staatsexamen]] ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst.
#REDIRECT [[Vorbereitungsdienst]]
Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Widerruf.
{{AddRedirect}}
 
__notoc__
==Bewerbung==
Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen - einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte - sind auf folgender Internetseite zu finden: <BLANK text="SEVON">http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/SEVON</BLANK>
 
<br>
==Aufbau==
Das [[Referendariat]] ist in 4 Phasen gegliedert.
* Ausbildungsabschnitt 1: Hospitation und Schulintensivphase
* Ausbildungsabschnitt 2: Beginn des eigenständigen/bedarfsdeckenden Unterichts (BdU)
* Ausbildungsabschnitt 3: Beginn des Prüfungsverfahrens, Hausarbeit
* Ausbildungsabschnitt 4: Unterrichtsbesuche, Beendigung der Prüfungsphase, 2. Staatsexamen
 
<blank text="Quelle: PLAZ">http://plaz.uni-paderborn.de/Lehrerbildung/Nach_dem_Studium/Der_Aufbau_des_Referendariats.html</blank><br>
<blank text="Quelle: Referendar.de">http://www.referendar.de/referendariat/aufbau/</blank>
 
<br>
 
==Abschluss==
Das Referendariat endet mit dem [[2. Staatsexamen]].
 
<br>
 
==Reformierter Vorbereitungsdienst==
Laut Gesetz der Landesregierung vom 12.Mai.2009 wird der Vorbereitungsdienst verkürzt:
*Der Vorbereitungsdienst wird im August 2011 in einem ersten Schritt auf 18 Monate verkürzt. Ab dem Jahr 2011 kann - mit Wirkung etwa ab 2015 - eine weitere Verkürzung bis auf 12 Monate erfolgen (dies ist aber abhängig von einer vorlaufenden Evaluation des 18 monatigen Vorbereitungsdienstes). In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der KMK-Vorgabe (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) gesichert. <ref>{{Internetquelle |url=http://www.bezreg-muenster.nrw.de |titel=Bezierksregierung Münster |hrsg=nrw.de |werk=Info Seite |datum=2010-01-08 |zugriff=2010-03-17 }}</ref>
*Der reformierte Vorbereitungsdienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten.
*Erforderlicher Abschluss ist der "Master of Education" oder eine erste Staatsprüfung, ab 2015 jedoch nur in Verbindung mit 6 oder mehr Monaten schulpraktischer Ausbildung, z.B. aus einem Praxissemester.
*Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
*Eine Übersicht zum Stand der Planungen zum reformierten Vorbereiungsdienst finden sie [http://www.vbe-nrw.de/downloads/PDF%20Dokumente/ReformVorberPlanung1110.pdf hier].
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==AKTUELL==
*'''Zusätzlicher Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich der 1. November 2011 sein.'''<br>
Im Zuge der nordrhein-westfälischen Lehrerausbildungsreform wird der Vorbereitungsdienst ab dem kommenden Einstellungstermin umgestellt und 18 Monate dauern. Die Neufassung der geltenden Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) zur Regelung der Einstellung sowie der Ausbildung und Prüfung im Rahmen des gestrafften und modernisierten Vorbereitungsdienstes ist in Vorbereitung. Sobald der Verordnungsgeber über die zukünftigen Regelungen entschieden hat, werden Sie an dieser Stelle alle aktuelle Hinweise und Informationen für Ihre Bewerbung finden.
 
 
Bewerbungen sind erst nach dem Start des Bewerbungsverfahrens (voraussichtlich Mai 2011) möglich.
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==Siehe auch==
* [[Studienseminare NRW]]
* [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]]
* [[Einstellung in den öffentlichen Schuldienst]]
* [[BA/MA | Umstellung auf Bachelor / Master]]
* [[Zweiphasigkeit]]
* [[Bezirksregierungen]]
 
<br>
 
==Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst==
*[[FAQ:LPO 2003# Referendariat| FAQ Referendariat]]
*[[FAQ:BA MA# Eignungspraktikum| FAQ Neue Lehrerausbildung]]
* <BLANK text="Antworten des MSW zu häufig gestellten Fragen zur neuen Lehrerausbildung">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_4</BLANK>
 
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==Links==
* <blank>http://de.wikipedia.org/wiki/Referendariat</blank>
* <blank text="http://www.bildungsserver.de/">http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2521</blank>
* <blank text="http://www.schulministerium.nrw.de">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</blank>
* <blank text="http://www.referendar.de">http://www.referendar.de</blank>
* <blank>http://de.wikipedia.org/wiki/Lehramtsreferendariat</blank>
 
[[category:Studienreform]]
[[category:keywords]]
 
 
 
<u style="color:#EDEDED;background:#EDEDED">
Dieser Artikel ist gültig bis: 2011-05-05
<!-- Bewerbungsschluss hinzugügen, wenn bekannt und Dauer kann dann verkürzt werden, Das Ministerium legt den Termin für die Veröffentlichung der Informationen immer weiter nach hinten...abwarten -->
</u>

Aktuelle Version vom 14. Juli 2021, 15:12 Uhr

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